Das vereinfachte Besteuerungssystem ist für einige Steuerpflichtige ein attraktives Steuersystem. Dies liegt daran, dass keine Mehrwertsteuer gezahlt werden muss, die Rechnungslegung erleichtert wird und nur der Betrag einer einzigen Steuer an das Budget gezahlt wird. Der Übergang bzw. die Öffnung des „vereinfachten Systems“erfolgt nach dem festgelegten Verfahren.
Anleitung
Schritt 1
Studieren Sie die Bestimmungen der Artikel 346.13 und 346.20 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, die das Verfahren für den Wechsel zu einem vereinfachten Besteuerungssystem und die Berechnung der einheitlichen Steuer festlegen. Allgemeine Informationen zum vereinfachten Steuersystem sind in Kapitel 26.2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation enthalten, die durch das Bundesgesetz Nr. 104-FZ vom 24. Juli 2002 verabschiedet wurde. Es ist zu beachten, dass es für den Übergang strenge Fristen gibt, also entscheiden Sie sich im Voraus über alle notwendigen Fragen.
Schritt 2
Vom Finanzamt einen Antrag im Formular 26.2-1 zur Umstellung auf ein vereinfachtes Besteuerungssystem erhalten oder im Internet herunterladen. Dieses Dokument wird sowohl von Unternehmen verwendet, die ihr Steuersystem ändern, als auch von neu gegründeten Organisationen und Einzelunternehmern. Füllen Sie alle Details des Antrags aus. Es ist zu beachten, dass neu gegründete Unternehmen den Checkpoint-Code (Code des Registrierungsgrunds) und die TIN (Steueridentifikationsnummer) nicht angeben müssen.
Schritt 3
Wählen Sie den Besteuerungsgegenstand aus und geben Sie ihn im Antrag an ("Einkommen" oder "Einkommen abzüglich Ausgaben"). Studieren Sie sorgfältig die Bestimmungen der Abgabenordnung und die Regeln für die Berechnung der einheitlichen Steuer. Erst danach eine Entscheidung über den Besteuerungsgegenstand treffen. Es ist auch erwähnenswert in der Abrechnung die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter und den Wert der abschreibungsfähigen Immobilie. Wenn keine vorhanden sind, setzen Sie einen Bindestrich.
Schritt 4
Stellen Sie innerhalb von fünf Werktagen ab dem Datum der Registrierung des Unternehmens oder Einzelunternehmers als Steuerpflichtiger einen Antrag bei der Steuerbehörde. Diese Regel unterliegt Artikel 346.13 Absatz 2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation. Wenn Sie die angegebenen Fristen verpasst haben, können Sie erst ab dem nächsten Jahr in das vereinfachte Steuersystem wechseln. In einigen Fällen kann dieser Moment jedoch vor Gericht angefochten werden.
Schritt 5
Umstellung auf ein vereinfachtes Steuersystem ab dem 1. Januar des nächsten Jahres Um dies problemlos zu bewerkstelligen, müssen Sie sich zwischen dem 1. Oktober und 30. November mit einer entsprechenden Erklärung an das Finanzamt wenden.