Vereinfacht Für Einzelunternehmer

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Anonim

Das vereinfachte Steuersystem, oder, wie es oft genannt wird, „vereinfacht“ist das beliebteste Steuersystem für kleine Unternehmen. Die meisten Unternehmer verwenden dieses spezielle Regime.

Vereinfacht für Einzelunternehmer
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Das vereinfachte Steuersystem wurde speziell für kleine Unternehmen entwickelt. Der weit verbreitete Gebrauch von Vereinfachungen unter Unternehmern ist auf die geringere Steuerbelastung sowie eine äußerst einfache Buchführung und Steuerbuchhaltung zurückzuführen. Das vereinfachte Steuersystem für Einzelunternehmer unterscheidet sich nicht von der gleichen Regelung für Unternehmen (LLC, CJSC), nur Unternehmer sind nicht verpflichtet, Buchführungsunterlagen zu führen. Es müssen lediglich das KUDIR und das Kassenbuch ausgefüllt werden.

So wechseln Sie zum vereinfachten

Um mit der Anwendung des vereinfachten Steuersystems beginnen zu können, muss ein Unternehmer bei der Registrierung eine Anzeige bei der Registrierungsbehörde einreichen. Andernfalls sind standardmäßig alle IPs erforderlich, um OSNO anzuwenden. Das letzte Steuerregime ist für Einzelunternehmer äußerst belastend. Ihre Verwendung ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Mehrheit der IP-Kunden Vertreter großer Unternehmen sind, die Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer benötigen. In anderen Fällen, insbesondere bei einem neuen Unternehmen, scheint die Anwendung des vereinfachten Steuersystems am optimalsten zu sein.

Damit ein bereits bestehendes Unternehmen ab dem nächsten Jahr auf das vereinfachte Steuersystem umstellen kann, müssen Sie vor Ablauf des laufenden Jahres einen Antrag stellen.

Arten des vereinfachten Steuersystems für Einzelunternehmer

Vor der Umstellung auf das vereinfachte Steuersystem muss sich der einzelne Unternehmer über den Besteuerungsgegenstand entscheiden (auf dieser Grundlage wird die Steuer berechnet). Ein Unternehmer hat zwei Möglichkeiten - 6 % des Einkommens (Erlöses) oder 15 % der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben zu zahlen. Wenn der Satz von 6% für das gesamte Staatsgebiet gleich ist, legen viele Regionen für die STS "Einkommensausgaben" einen ermäßigten Satz für bestimmte Kategorien vereinfachter Personen fest. Zum Beispiel für diejenigen, die im Baugewerbe oder in der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen tätig sind.

Wie trifft man eine Wahl? Es lohnt sich, die Umsatzstruktur vorherzusagen. Wenn der Ausgabenanteil mehr als 70 % beträgt, wird die Verwendung des vereinfachten Steuersystems "Einkommen-Ausgaben" als rentabler angesehen. Es ist zu beachten, dass die Aufzählung der Ausgaben in der Abgabenordnung streng limitiert ist, d.h. bei weitem können alle Aufwendungen des Unternehmers vom Erlös abgezogen werden. Darüber hinaus müssen alle Aufwendungen nicht nur wirtschaftlich begründet, sondern auch dokumentiert werden.

Wenn ein Einzelunternehmer keine Arbeitnehmer eingestellt hat und die Kosten unbedeutend sind (dies gilt insbesondere für Einzelunternehmer, die im Dienstleistungssektor tätig sind), ist die Verwendung des STS-„Einkommens“definitiv rentabler. In einigen Fällen hat der Unternehmer die Möglichkeit, die Abgeltungssteuer gar nicht zu zahlen. Immerhin kann die Steuerhöhe für Einzelunternehmer ohne Arbeitnehmer um 100 % durch die an die PFR gezahlten Festbeiträge gesenkt werden. Und ihre Zahlung ist unabhängig vom Finanzergebnis erforderlich.

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