Unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen können Unternehmen, die das vereinfachte Besteuerungssystem anwenden, auf die Zahlung von UTII umstellen. Die kalkulatorische Steuer kann die Steuerkosten erheblich senken und den Berechnungsprozess erleichtern. Allerdings können nicht alle Arten von Aktivitäten für eine solche Leistung in Frage kommen.
Anleitung
Schritt 1
Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen zur Zahlung der angerechneten Steuer berechtigt ist. Die Übergangsbestimmungen sind in Artikel 346.26 der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegt. Sehen Sie sich die Daten der Gemeinde zum UTII-Steuersystem an. Stellen Sie fest, ob das Geschäft Ihres Unternehmens für diese Steuer in Frage kommt. Auch Unternehmen, die gleichzeitig steuerpflichtige Tätigkeiten ausüben, können UTII zahlen. Wenn diese Bedingung erfüllt ist und das Unternehmen nicht im Rahmen eines einfachen Gesellschaftsvertrags arbeitet, können Sie das Verfahren zum Wechsel zur Anrechnung bedenkenlos einleiten.
Schritt 2
Melden Sie sich für Steuerzwecke in jeder Region an, in der das Unternehmen UTII-pflichtige Tätigkeiten ausführt. Diese Anforderung ist in Artikel 346.28 Absatz 2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation beschrieben. Stellen Sie innerhalb von fünf Tagen beim örtlichen Amt der Steuerbehörde einen Antrag im Formular Nr. 9-UTII-1.
Schritt 3
Es ist auch erforderlich, eine Kopie der Registrierungsbescheinigung und der staatlichen Registrierung einer juristischen Person vorzulegen. Einzelunternehmer sind verpflichtet, eine beglaubigte Kopie eines Personalausweises anzufertigen.
Schritt 4
Berechnen Sie die kalkulatorische Steuer basierend auf der tatsächlichen Geschäftszeit. Gleichzeitig ist ein Unternehmen gemäß Artikel 346.24 der Abgabenordnung der Russischen Föderation von der Führung des Buches der Einnahmen und Ausgaben befreit. Gemäß Artikel 346.269 Absatz 10 der Abgabenordnung der Russischen Föderation ist die Zahlung der UTII ab dem nächsten Monat nach dem Datum der Registrierung erforderlich.
Schritt 5
Berücksichtigen Sie alle Vorschüsse, die das Unternehmen vor der Umstellung auf UTII erhalten hat, in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der einheitlichen Steuer des vereinfachten Steuersystems. Diese Regel wird durch Artikel 251 Absatz 1 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation geregelt und ergibt sich aus der Tatsache, dass Vereinfacher die Barzahlungsmethode zur Ermittlung des Einkommens verwenden. Diese Bedingung umfasst auch Waren, die nach der Einführung von UTII versandt wurden.