Die Abrechnung durch eine vereinfachte Besteuerungsgesellschaft unterscheidet sich etwas vom üblichen Verfahren, da diese Organisationen keine Mehrwertsteuerzahler sind. In dieser Hinsicht müssen Vereinfachte eine Reihe von Regeln für die Erstellung dieses Dokuments kennen.
Anleitung
Schritt 1
Verwenden Sie einen beliebigen Texteditor, um Ihre Rechnung zu erstellen. Am bequemsten sind in diesem Fall Excel oder spezialisierte Buchhaltungsprogramme, da sie die Beträge automatisch berechnen, wodurch Fehler oder Ungenauigkeiten ausgeschlossen werden.
Schritt 2
Schreiben Sie in die Mitte der ersten Zeile das Wort "Rechnung" mit der Zuordnung einer Nummer und eines Datums zum Dokument. Wenn die Zahlung im Rahmen einer Vereinbarung erfolgt, wird der vollständige Name unten angegeben: Nummer, Datum, Vertragsgegenstand. Schreiben Sie "Empfänger" und geben Sie die Daten Ihres Unternehmens an: Name, Anschrift und Bankverbindung. Machen Sie einen ähnlichen Eintrag über die Gegenpartei mit der Angabe "Käufer" oder "Kunde".
Schritt 3
Bilden Sie eine Tabelle mit Spalten: Seriennummer; Name von Werken, Waren oder Dienstleistungen; Maßeinheit; Menge; Preis und zu zahlender Betrag. Die Maßeinheit kann Stück, Kilogramm, Prozent oder jede andere vertraglich festgelegte Kennzahl sein. Der Name muss mit dem in anderen Dokumenten übereinstimmen, die die Tatsache dieses Vorgangs bestätigen.
Schritt 4
Schreiben Sie "Gesamt", nachdem Sie alle zur Zahlung verkauften Produkte aufgelistet haben. Berechnen Sie den Gesamtzahlungsbetrag. Danach gibt es in der Regel eine Zeile mit Mehrwertsteuer. Da das Unternehmen nach einem vereinfachten Besteuerungssystem arbeitet, muss stattdessen geschrieben werden "Es wird keine Mehrwertsteuer erhoben, da der Auftragnehmer das vereinfachte Steuersystem anwendet". Als nächstes sollten Sie ein Registrierungsdokument angeben, das diese Tatsache bestätigt, und eine Kopie davon der Rechnung beifügen.
Schritt 5
Beglaubigen Sie die Rechnung mit der Unterschrift des Geschäftsführers, Hauptbuchhalters oder einer anderen bevollmächtigten Person und bringen Sie das Firmensiegel an. Stellen Sie dem Vertragspartner persönlich, per Brief oder Fax eine Rechnung aus. Außerdem ist es in den letzten Jahren immer üblicher geworden, eine Rechnung per E-Mail zu versenden. Die Originale desselben Dokuments werden in diesem Fall am Ende des Besteuerungszeitraums oder auf Verlangen des Kunden übertragen.