LLC (Limited Liability Company) ist eine der häufigsten Eigentumsformen. Seine Popularität beruht auf einem Vorteil wie der Wahl des Besteuerungssystems. Die Höhe der gezahlten Steuern hängt von ihrer Wahl ab.
Derzeit gibt es in Russland 4 Steuersysteme:
• OSNO (standardmäßig von neuen Einzelunternehmern und LLCs zugewiesen);
• vereinfachtes Steuersystem (vereinfachte Steuer);
• UTII (einmalige Steuer auf unterstelltes Einkommen);
• Patentsteuersystem.
Um das Steuersystem zu ändern, müssen Sie einen Antrag schreiben und beim Finanzamt einreichen. Dies geschieht eher selten, da Sie zunächst entscheiden müssen, welche Steuern die LLC monatlich, vierteljährlich und jährlich zahlen soll. Dieser Umstand hängt vom gewählten Steuersystem ab.
LLC-Steuern auf OSNO
Liste der zu berechnenden und zu zahlenden Steuern:
• Wertschöpfung (MwSt.) - 18 %, 10 %, 0 %;
• LLC-Gewinnsteuer - 20 %;
• LLC-Grundsteuer – bis zu 2,2 % (der Satz wird von jeder Region unabhängig berechnet);
• Einkommensteuer (vom Arbeitnehmergehalt abgezogen)
Die Liste kann auch Versicherungsprämien enthalten, die zwar als LLC-Pensionssteuern bezeichnet werden, jedoch keine Steuern sind und dementsprechend nicht an den Steuerdienst gezahlt werden.
Ein Merkmal dieser Steuer ist der Verlust bei Geschäften mit einzelnen Unternehmern oder Unternehmen, die nicht mit der Mehrwertsteuer arbeiten. Diese Steuer ist nicht erstattungsfähig.
LLC-Steuern nach vereinfachtem Steuersystem
Der Hauptvorteil des vereinfachten Besteuerungssystems besteht darin, dass die LLC seit 2013 die folgenden Arten von Steuern nicht auf das vereinfachte Besteuerungssystem zahlt:
• Mit Gewinn;
• Für Eigentum;
• Für Mehrwertsteuer.
Stattdessen muss die LLC eine einzige vereinfachte Steuer zahlen, die vom bevorzugten Besteuerungsgegenstand abhängt. Neben der einheitlichen Steuer ist es möglich, die Transportsteuer sowie die Einkommensteuer auf die Gehälter der Arbeitnehmer zu zahlen.
Damit eine GmbH so arbeiten kann, ist es notwendig, nach der Registrierung des Unternehmens oder in einem bestimmten Zeitraum einen Antrag auf den STS zu stellen.
LLC-Steuern auf UTII
Bei der Wahl eines solchen Besteuerungssystems ist das Unternehmen von der Zahlung von Einkommensteuer, Grundsteuer und Mehrwertsteuer befreit.
Bei UTII wird eine einzige Steuer nicht von der tatsächlichen, sondern von der unterstellten Steuer gezahlt, deren Einkommen für jede Art von Tätigkeit ermittelt wird.
Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des UTII ist der Betrag des unterstellten Einkommens, während der UTII-Satz 15 % des Betrags des unterstellten Einkommens beträgt.
Darüber hinaus ist neben der kalkulatorischen Steuer die Einkommensteuer auf Leistungen an Arbeitnehmer und ggf. die Transportsteuer zu entrichten.
Die Hauptauswahl wird zwischen den aufgeführten drei Steuersystemen für LLCs aufgeteilt, da die verbleibenden beiden Systeme recht spezifisch sind. Die einheitliche Agrarsteuer wird nur von einem begrenzten Kreis von LLCs verwendet, und das Patent ist ausschließlich für Einzelunternehmer bestimmt.