So Berechnen Sie Ihr Mutterschaftsgeld

Inhaltsverzeichnis:

So Berechnen Sie Ihr Mutterschaftsgeld
So Berechnen Sie Ihr Mutterschaftsgeld

Video: So Berechnen Sie Ihr Mutterschaftsgeld

Video: So Berechnen Sie Ihr Mutterschaftsgeld
Video: ▶ Alles zum Mutterschaftsgeld 2024, April
Anonim

Ab dem 1. Januar 2011 gibt es Änderungen bei der Berechnung des Krankengeldes für Schwangere. Grundlage waren die entsprechenden Gesetzesänderungen. Jetzt ist es möglich, das Mutterschaftsgeld für eine Frau günstiger zu berechnen.

Jetzt können Sie das Mutterschaftsgeld für eine Frau günstiger berechnen
Jetzt können Sie das Mutterschaftsgeld für eine Frau günstiger berechnen

Anleitung

Schritt 1

Die Berechnung des Durchschnittsverdienstes ist strenger geworden, was sich auf die Höhe des Mutterschaftsgeldes auswirkt. Die Ermittlung des Durchschnittsverdienstes erfolgt nun für die letzten beiden Kalenderjahre. Das durchschnittliche Tageseinkommen wird ermittelt, indem das Gesamteinkommen durch 730 Tage geteilt wird.

Schritt 2

Die Leistung wird für den Mutterschaftsurlaub gezahlt, der 140 Kalendertage beträgt (156 Kalendertage bei komplizierter Geburt und 194 Kalendertage bei Geburt von zwei oder mehr Kindern).

Schritt 3

Sie können das Mutterschaftsgeld berechnen, indem Sie die Verdienste der letzten beiden Kalenderjahre addieren, durch 730 dividieren und dann mit der Anzahl der Kalendertage des Urlaubs multiplizieren. Der erhaltene Leistungsbetrag darf den Höchstwert der Bemessungsgrundlage für die Versicherungsbeiträge an die Sozialversicherungskasse von 34.583 Rubel nicht überschreiten.

Schritt 4

Eine Frau mit weniger als sechs Monaten Versicherungserfahrung erhält eine Zulage auf der Grundlage des Mindestlohns, der ab dem 1. Januar 2009 4330 Rubel beträgt.

Schritt 5

Arbeitet eine Frau bei mehreren Arbeitgebern, so wird die Zulage an einem Arbeitsplatz ihrer Wahl (unter Berücksichtigung der Einkünfte anderer Arbeitgeber) zugewiesen und gezahlt. Dazu müssen Sie Bescheinigungen von Arbeitgebern in besonderer Form entgegennehmen und dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen, der die Zulage berechnet.

Empfohlen: