Ein Mutterschaftsgeld steht jeder berufstätigen Frau zu, die in naher Zukunft Mutter wird. Grundlage für die Anrechnung ist der in der Geburtsklinik ausgestellte Krankenstand. Der Arbeitgeber hat das Recht, diesen Betrag von der Sozialversicherungskasse zu erstatten.
Anleitung
Schritt 1
Nehmen Sie dem Arbeitnehmer das erforderliche Dokumentenpaket zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes entgegen. Aber zunächst muss sie sich von einem Gynäkologen krankschreiben lassen. Dem liegt ein Antrag auf Leistungszahlung, eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes, eine Meldebescheinigung des Kindes vom Standesamt, eine Bescheinigung der Arbeitsstelle des zweiten Elternteils bei, dass er nicht früher Leistungen bezogen hat, und eine Kopie seines Arbeitsbuches.
Schritt 2
Sammeln Sie diese Zulage und zahlen Sie sie innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Einreichung aller Dokumente in Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz vom 29. Dezember 2006 Nr. 255, Art.15. Warten Sie nicht auf Gelder von der FSS, zahlen Sie Leistungen aus eigenen Mitteln, sonst verstoßen Sie gegen die Frist für die Ausstellung der Mutterschaft.
Schritt 3
Für die Erstattung ist beim Gebietssozialversicherungsfonds ein schriftlicher Antrag auf Mittelzuweisung einzureichen, in dem der Zeitraum angegeben ist, für den die Leistung gezahlt wird. Geben Sie die Nummer des persönlichen Kontos an, auf das die zugewiesenen Gelder eingehen. Legen Sie unbedingt Unterlagen bei, die diesen Ausgaben zugrunde liegen (Krankenurlaub, Urlaubsantrag, Anordnung, Geburtsurkunde des Kindes etc.). Vergessen Sie auch nicht, Zahlungsanweisungen für die Zahlung der Versicherungsprämien für den entsprechenden Zeitraum beizufügen. Die Unterlagen und deren Kopien müssen durch Unterschrift und Siegel des Arbeitgebers beglaubigt sein. Vergessen Sie nicht, eine Gehaltsabrechnung im 4-FSS-Formular einzureichen, in der die Höhe der Leistung angegeben ist, die direkt vom Durchschnittseinkommen abhängt. Bei der Berechnung sollte man sich an den Regeln für die Berechnung von gewöhnlichen Arbeitsunfähigkeitsblättern orientieren. Die Gesamtzahl der Tage des Mutterschaftsurlaubs beträgt 140.
Schritt 4
Bitte beachten Sie, dass die Sozialversicherung sehr hohe Ansprüche an die Unterlagen stellt, auf deren Grundlage die Organisationen die Kostenerstattung im Zusammenhang mit der Zahlung des Mutterschaftsgeldes beantragen. Überprüfen Sie sorgfältig den Krankenstand: Er sollte genau im Gestationsalter von 30 Wochen ausgestellt werden. Bei Bedarf kann die FSS zusätzliche Unterlagen für ein Desk-Audit anfordern.