Im November 2011 hat der Sozialversicherungsfonds der Russischen Föderation klargestellt, was in die Bemessungsgrundlage für die Zahlung von Sozialbeiträgen aufzunehmen ist. Das Prinzip lautet: Versicherungsprämien werden auf jene Zahlungen erhoben, die im Rahmen von Arbeitsverhältnissen oder Arbeitsverträgen geleistet werden. Die Frage ist nur, was dieser Rahmen ist.
Anleitung
Schritt 1
Bei der materiellen Unterstützung, bei der es sich um eine Sozialleistung handelt, müssen Sie keine Beiträge zahlen, jedoch nur, wenn diese Unterstützung viertausend Rubel pro Jahr und Arbeitnehmer nicht überschreitet. Eine Ausnahme von dieser Regel sind finanzielle Hilfeleistungen, die als Entschädigung bei Naturkatastrophen gezahlt werden.
Schritt 2
Die vom Arbeitnehmer erhaltene oder weggenommene Invalidität wird ab dem ersten Tag des Monats berücksichtigt, in dem der Invaliditätsanspruch entsteht oder verloren geht. Arbeitnehmer mit Behinderungen sollen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 1,9 Prozent, Rentenbeiträge - 16 Prozent und Krankenversicherungsbeiträge - 2,3 Prozent erhoben werden.
Schritt 3
Arbeitnehmer, die mit einem zivilrechtlichen Vertrag arbeiten, zahlen nur Beiträge zur Pensionskasse und zur Krankenversicherung.
Schritt 4
Zugleich unterliegen die Beiträge nicht den Zahlungen an Nicht-Angestellte des Unternehmens, zum Beispiel Zahlungen für Sanatoriumsbehandlungen an Familienangehörige oder ehemalige Mitarbeiter des Unternehmens sowie an diejenigen, die auch in der Vergangenheit oder Gegenwart. Dazu zählen auch Gutscheine, Sachbeihilfen, Pensionszuschüsse etc. sowie Stipendien, die das Unternehmen an seine zukünftigen Mitarbeiter auszahlt.
Schritt 5
Für Kredite an Mitarbeiter des Unternehmens werden keine Versicherungsprämien erhoben, es sei denn, das Unternehmen beschließt, dem Mitarbeiter eine Schuld zu erlassen oder beispielsweise die Zinsen für das Darlehen von der Bank zu kompensieren. Ausgenommen hiervon sind die Zinsen für ein Wohnungsbaudarlehen.
Schritt 6
Auch alles, was im sogenannten „Sozialpaket“enthalten ist, ist versicherungspflichtig. Erstattet das Unternehmen dem Arbeitnehmer jedoch seine arbeitsbedingten Kosten (z. B. die Nutzung eines persönlichen Autos oder anderer persönlicher Gegenstände), kann der gesamte zwischen den Parteien vereinbarte Betrag von der Beitragsbemessungsgrundlage ausgeschlossen werden.
Schritt 7
Es ist notwendig, die Zahlung der Versicherungsprämien streng nach dem neuen Formular - 4-FSS - zu melden. Für das erste Quartal 2012 muss der Bericht bis spätestens 16. April 2012 eingereicht werden.