So Berechnen Sie Die Versicherungsprämien

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So Berechnen Sie Die Versicherungsprämien
So Berechnen Sie Die Versicherungsprämien
Anonim

Um die Versicherungsbeiträge an die Pensionskasse zu berechnen und Berichte zu erstellen, ist es notwendig, die Tarife für das laufende Jahr auf der Website der Pensionskasse zu überprüfen, sie betragen im Jahr 2011 26% für die Rentenversicherung und 5,1% für die Krankenversicherung.

So berechnen Sie die Versicherungsprämien
So berechnen Sie die Versicherungsprämien

Es ist notwendig

Daten zu aufgelaufenen Löhnen, Daten zu Arbeitnehmern

Anleitung

Schritt 1

Um die Versicherungsprämien zu berechnen, müssen Sie die Gehaltsabrechnung für jeden Mitarbeiter überprüfen. Sehen Sie als nächstes, welcher der Arbeiter älter als 1967 ist. Von ihnen wird nur der Versicherungsanteil der Versicherungsbeiträge an die Pensionskasse erhoben und beträgt in diesem Jahr 26% sowie Versicherungsbeiträge an die FFOMS und TFOMS. Sie werden mit 3,1% in FFOMS und 2% in TFOMS aller Gebühren berechnet.

Schritt 2

Für Arbeitnehmer ab Jahrgang 1967 und jünger werden unterschiedliche Beiträge erhoben.

Der Versicherungsanteil der Versicherungsbeiträge an die Pensionskasse wird mit 20% verrechnet. Der kumulierte Teil der Versicherungsbeiträge an die Pensionskasse wird mit 6% verrechnet.

Bei FFOMS-3 1%, bei TFOMS - 2%.

Schritt 3

Ein 1970 geborener Angestellter hat beispielsweise ein Gehalt von 10.000 Rubel. Dann sollten Versicherungsprämien in solchen Beträgen berechnet werden.

An die Pensionskasse für den Versicherungsteil 20% = 2000 Rubel.

In der Pensionskasse für den finanzierten Teil 6% = 600 Rubel.

In TFOMS 2% = 200 Rubel.

In FFOMS 3, 15 = 310 Rubel.

Wenn der Arbeitnehmer 1960 ist, werden die Gebühren wie folgt berechnet:

An die Pensionskasse für den Versicherungsteil 26% = 2600 Rubel.

In TFOMS 2% = 200 Rubel.

In FFOMS 3, 15 = 310 Rubel.

Schritt 4

Versicherungsprämien für die Krankenversicherung werden an die Angaben der Pensionskasse gezahlt. Nur andere KBK.

Zu beachten ist, dass sich die Höhe der Versicherungsprämien jedes Jahr ändert. Um sich nicht zu irren, informieren Sie sich unbedingt bei der Pensionskasse Versicherungsprämien sollten jeden Monat bis zum 15. des letzten Monats berechnet und bezahlt werden.

Quartalsweise wird in Form des RSV-1 über die aufgelaufenen und bezahlten Versicherungsbeiträge an die Pensionskasse berichtet. Der Bericht wird in 2 Exemplaren vorgelegt.

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