Die Wechselkursdifferenz entsteht durch die teilweise oder vollständige Rückzahlung von Verbindlichkeiten oder Forderungen, die auf Fremdwährung lauten, während der Wechselkurs zum Zeitpunkt der Transaktion vom Kurs zum Zeitpunkt der buchhalterischen Erfassung der Schulden abweicht. Wechselkursdifferenzen können sich auch aus Transaktionen zur Neuberechnung des Wertes von Verbindlichkeiten und Vermögenswerten ergeben, die in Absatz 7 der PBU 3/2006 erörtert werden.
Anleitung
Schritt 1
Lesen Sie Abschnitt 3 der PBU 3/2006 "Bilanzierung von Wechselkursdifferenzen", der die wichtigsten Bestimmungen zur Berücksichtigung dieser Werte in der Rechnungslegung enthält. In Ziffer 12 wird daher darauf hingewiesen, dass Wechselkursdifferenzen in der Berichtsperiode darzustellen sind, die den Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung widerspiegelt oder in dem der Jahresabschluss erstellt wird.
Schritt 2
Gemäß Paragraf 14 der PBU 3/2006 werden die Kursdifferenzen den sonstigen Erträgen oder Aufwendungen dem entsprechenden Konto 91 zugerechnet. Sofern es sich um Vergleiche mit den Gründern handelt, sind sie auf das zusätzliche Kapital des Unternehmens anzurechnen. Die Vorgehensweise zur Berücksichtigung von Währungsdifferenzen hängt auch davon ab, ob Fremdwährungen gekauft oder verkauft werden.
Schritt 3
Erfassen Sie den Kauf von Fremdwährung in Ihrer Buchhaltung. Eröffnen Sie zunächst die Belastung des Kontos 57 "Überweisungen im Transit" mit Korrespondenz auf Konto 51 "Girokonten". Sie werden also die Überweisung von Rubel für den Kauf von Währungen widerspiegeln. Die Bank schreibt Währung auf einem Fremdwährungskonto zum Wechselkurs der Zentralbank von Russland zum Zeitpunkt des Kaufs durch Eröffnung einer Lastschrift auf Konto 52 "Währungskonten" mit einem Appell auf die Gutschrift von Konto 57 gut zu anderen Aufwendungen und wird auf der Belastung von Konto 91 "Sonstige Aufwendungen" und Gutschrift von Konto 51 …
Schritt 4
Berücksichtigen Sie die resultierende Kursdifferenz in den sonstigen Aufwendungen oder Erträgen des Unternehmens, für das eine Belastung auf Konto 91 „Sonstige Aufwendungen oder Erträge“und eine Gutschrift auf Konto 57 eröffnet wird. Steuerlich bezieht sich diese Differenz auf nicht realisierte Aufwendungen oder Erträge, in gemäß Absatz 6 von Absatz 1 Artikel 265 und Absatz 2 von Artikel 250 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.
Schritt 5
Buchen Sie den Verkauf von Fremdwährung in der Buchhaltung. Dazu wird eine Buchung eröffnet: Belastung von Konto 57 - Gutschrift von Konto 52, die vom Währungskonto des Unternehmens belastet wird. Die Gutschrift des Rubelbetrags spiegelt sich in der Belastung des Kontos 51 und der Gutschrift des Kontos 57 wider. Danach die Provision der Bank für die Operation als Teil der sonstigen Ausgaben abschreiben und die Wechselkursdifferenz auf der Belastung des Kontos 91 berücksichtigen.