Das Einzelunternehmertum kann aus verschiedenen Gründen geschlossen werden: auf eigene Initiative, im Zusammenhang mit einer Insolvenz, mit einem Gerichtsbeschluss zum Verbot von Aktivitäten. Ausländische Staatsbürger sind nicht nur aus den angegebenen Gründen gezwungen, die unternehmerische Tätigkeit einzustellen, sondern auch im Zusammenhang mit dem Ablauf der Laufzeit des ausgestellten Dokuments über das Unternehmertum. Um das Abschlussverfahren abzuschließen, müssen Sie eine Reihe von Dokumenten sammeln und sich an das Finanzamt wenden.
Es ist notwendig
- - Antrag auf dem einheitlichen Formular R26001;
- - Reisepass und Kopie;
- - TIN und Kopie;
- - IP-Zertifikat und Kopie;
- - Eingang der Zahlung der staatlichen Abgaben;
- - eine Quittung über die Zahlung aller Beiträge;
- - Gerichtsbeschluss (bei erzwungener Beendigung der Tätigkeit, Konkurs oder Tod).
Anleitung
Schritt 1
Um Ihr Geschäft zu schließen, wenden Sie sich an das Finanzamt. Füllen Sie den Antrag auf dem einheitlichen Formular P26001 aus. Sie müssen den Antrag persönlich ausfüllen und notariell beglaubigen.
Schritt 2
Außerdem müssen Sie Ihren Reisepass und eine Fotokopie aller Seiten, eine Fotokopie und eine Original-TIN sowie eine Meldebescheinigung eines Einzelunternehmers, eine Quittung über die Zahlung aller Beiträge zur Rentenversicherung, eine Quittung über die Zahlung der Schließung Ihrer Tätigkeit.
Schritt 3
Melden Sie Ihre Geschäftsaufgabe dem Pensionskassenamt des Bundes schriftlich. Begleichen Sie alle Schulden aus Steuern und anderen Zahlungen, falls Sie welche haben.
Schritt 4
Wenn Sie mit einer Versicherungskasse einen Vertrag abgeschlossen haben, müssen Sie die Beendigung Ihrer Tätigkeit der Versicherungsbehörde schriftlich mitteilen.
Schritt 5
Füllen Sie Ihre Steuererklärung aus. Sie erhalten innerhalb von 5 Werktagen nach Einreichung aller Unterlagen eine Bescheinigung über den Abschluss der Aktivität.
Schritt 6
Wenn das Gericht über Ihre Insolvenz entschieden hat, legen Sie dieses Dokument zusätzlich beim Finanzamt vor. Im Konkursfall gibt es immer Steuerschulden, so dass Sie erst dann eine Bescheinigung über die Beendigung der Tätigkeit erhalten, wenn die Gerichtsvollzieher Ihre Immobilie beschreiben und verkaufen. Sie können nur dann keine Steuern zahlen, wenn der Unternehmer verstorben ist und nach seinem Tod kein Vermögen mehr vorhanden ist.
Schritt 7
Bei Tod, Konkurs, Tätigkeitsverbot muss die Entscheidung über die Schließung des Unternehmens vom Gericht getroffen werden. Denn die Schließung eines Unternehmens ist bei Vorliegen der angegebenen Unterlagen oder per Gerichtsbeschluss möglich.