Die Verantwortung für die Durchführung des Zweigniederlassungsverfahrens liegt vollständig bei der Muttergesellschaft. Eine in der Satzung aufgeführte Niederlassung ist viel schwieriger und länger zu schließen als eine nicht in der Satzung eingetragene Niederlassung, da dies eine Änderung der Satzungspolitik der Organisation mit sich bringt.
Anleitung
Schritt 1
Genehmigen Sie den Beschluss zur Auflösung der Zweigniederlassung auf der Gründerversammlung. Sehen Sie sich gemäß den gesetzlichen Dokumenten die genaue Bezeichnung der Liquidation einer Einheit an: Schließung oder Liquidation.
Schritt 2
Stellen Sie innerhalb von 3 Tagen nach Einberufung der Gründerversammlung einen Antrag bei der Aufsichtsbehörde des Ministeriums für Steuern und Abgaben (IMTS). Wenn mehr Zeit vergangen ist, wiederholen Sie das Protokoll.
Schritt 3
Nehmen Sie bei der Aufsichtsbehörde, bei der die Zweigniederlassung registriert wurde, das Antragsformular für die Auflösung der Zweigniederlassung sowie den Umgehungsbogen mit.
Schritt 4
Überprüfen Sie unbedingt alle Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre der Niederlassung unter Einbeziehung einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Kontrollieren Sie die Steuerabzüge der Filiale - alles sollte in Ordnung sein. Diese Handlungen werden später erforderlich sein.
Schritt 5
Nehmen Sie Änderungen bezüglich der Liquidation der Zweigniederlassung in den gesetzlichen Dokumenten vor. Holen Sie sich die Vollmacht des Generaldirektors der Zweigniederlassung zur Durchführung von Liquidationsarbeiten.
Schritt 6
Gehen Sie mit dem Dokumentenpaket zur Aufsichtsbehörde des Ministeriums für Steuern und Steuereintreibung, bei der die Zweigniederlassung zuvor registriert war. Die Aufsichtsbehörde des Ministeriums für Steuern und Steuereinziehung bestimmt den Zeitpunkt der Ankunft des Feld- und Büroschecks. Sobald die Inspektion durch die Aufsichtsbehörde des Ministeriums für Steuern und Abgaben abgeschlossen ist, unterzeichnen die Vertreter der Inspektion einen Umgehungsbogen und stellen einen Beschluss über die Liquidation der Zweigniederlassung aus.
Schritt 7
Mit dem eingegangenen Auflösungsbescheid und der Satzungsänderung müssen Sie zum Finanzamt kommen, bei dem die Muttergesellschaft selbst eingetragen ist. Im Finanzamt erhalten Sie eine Bescheinigung über die Änderung des einheitlichen staatlichen Registers der juristischen Personen. Zu diesem Zeitpunkt stellt die Finanzbehörde des Rechtsträgers einen Antrag auf Übertragung der Sache der Einheit von ihrem Finanzamt.
Schritt 8
Alle zunächst in der Bilanz der Zweigniederlassung vorhandenen sowie die von der Zweigniederlassung im Rahmen ihrer Tätigkeit erworbenen Immobilien gehen vollständig auf die Muttergesellschaft über.