Nach einer positiven Entscheidung in einem gerichtlichen Verfahren zum Inkasso erhält der Gläubiger eine gerichtliche Verfügung und einen Vollstreckungsbescheid, wonach die Schuld zwangsweise zurückgezahlt wird. Dieses Problem kann sowohl unabhängig als auch durch Kontaktaufnahme mit dem Gerichtsvollzieher gelöst werden.
Anleitung
Schritt 1
Lesen Sie das Gesetz "Über das Zwangsvollstreckungsverfahren" Nr. 229-FZ vom 2. Oktober 2007, wenn Sie beabsichtigen, selbst ein Inkasso durchzuführen. Der Kläger hat nach dem Gesetz das Recht, Auskunft über das Vermögen des Schuldners zu erhalten.
Schritt 2
Wenden Sie sich zur Klärung aller Daten an das Finanzamt, das nach Art. 69 des Gesetzes "Über das Vollstreckungsverfahren", um auf den Antrag innerhalb von sieben Werktagen zu antworten. Holen Sie sich das Konto des Schuldners bei einer Bank oder einem anderen Kreditinstitut. Schreiben Sie einen Antrag an die Bank unter Angabe des Namens und der Daten des Schuldners und des Antragstellers, der Kontonummer des Schuldners und der Höhe der Geldforderungen.
Schritt 3
Fügen Sie dem Schreiben das Original-Exekutivdokument bei. Hat das bei dieser Bank eröffnete Konto des Schuldners einen ausreichenden Betrag, um die Schuld zu begleichen, wird dieser gemäß Art. 8 des Gesetzes "Über das Vollstreckungsverfahren". Wenn die Bank an der Echtheit des Vollstreckungsbescheids zweifelt, kann die Überweisung bis zu sieben Werktage dauern.
Schritt 4
Wenden Sie sich an die Gerichtsvollzieher, wenn Sie das Betreibungsverfahren nicht selbst durchführen können. Der Gerichtsvollzieherdienst hat umfassendere Befugnisse, die in Artikel 64 des Bundesgesetzes Nr. 229-ФЗ vom 2. Oktober 2007 geregelt sind. Sie haben das Recht, das Eigentum des Schuldners zu beschlagnahmen und bei Nichtzahlung zu beschlagnahmen, Finanzunterlagen zu überprüfen, nach dem Schuldner und seinem Eigentum zu suchen. Nach Einreichung eines Antrags beim Gerichtsvollzieherdienst wird innerhalb von 3 Werktagen ein Gerichtsvollzieher gemäß Ihrem Vollstreckungsbescheid bestellt, nach weiteren 3 Werktagen wird ein Beschluss zur Einleitung des Vollstreckungsverfahrens erlassen. Laut Gesetz erfolgt die Durchführung des Inkassos innerhalb von 2 Monaten. Diese Rückzahlungsmethode ist länger, aber gleichzeitig zuverlässiger, da die Gerichtsvollzieher sich verpflichten, den Schuldner zu finden, wenn er sich versteckt.