Ein Einleger, der sich für eine Bankeinlage entscheidet, richtet sich meistens nach dem maximalen Zinssatz. Es ist jedoch zu wissen, dass in einigen Fällen der Gewinn aus einer Bankeinlage besteuert werden kann. Wie wählt man eine Anzahlung aus, von der Sie keine Steuern zahlen müssen?
Heute existiert in der Russischen Föderation ein Einlagensicherungssystem, das es dem Besitzer vorübergehend freier Gelder ermöglicht, praktisch ohne Risiko bis zu 700 Tausend Rubel auf eine Bankeinlage zu legen: im Falle eines Konkurses oder anderer Probleme bei der Bank, in der die Hat der Einleger die Einlage hinterlegt, erhält er von der Einlagensicherungsstelle eine Versicherungsentschädigung. Dies ermöglicht es den Bürgern, den maximalen Zinssatz unter den am Einlagensicherungssystem teilnehmenden Banken zu wählen. Bei der Auswahl einer Einlage bei einer bestimmten Bank ist jedoch zu berücksichtigen, dass in einigen Fällen der endgültige Gewinn aus der Platzierung besteuert werden kann. Aufgrund dieser Informationen kann sich ein Beitrag, auf den Sie keine Steuern zahlen müssen, als rentabler erweisen als ein Beitrag, bei dem der Satz höher ist, aber Steuern bereitgestellt werden. Einlagen von natürlichen Personen werden in zwei Fällen besteuert.
Besteuerung von Einlagen in Rubel
Die Steuer auf eine Rubel-Einlage muss gezahlt werden, wenn der Zinssatz den von der Zentralbank der Russischen Föderation festgelegten Refinanzierungssatz um mehr als 5 % übersteigt. Um zu verstehen, ob Ihre Einlage unter die Steuerpflicht fällt, ist es daher nützlich, die Verordnung der Bank von Russland N 2873-U vom 13. September 2012 "Über die Höhe des Refinanzierungssatzes der Bank von Russland" zu lesen. die festlegt, dass sie derzeit 8,25% pro Jahr beträgt. Somit unterliegen Rubeleinlagen der Besteuerung, deren Satz 13,25 % pro Jahr überschreitet.
Besteuerung von Fremdwährungseinlagen
Bei Einlagen in Fremdwährung wird der Grenzsatz, über dem der Eigentümer der Einlage zur Zahlung von Steuern verpflichtet ist, in absoluter Höhe in Artikel 214.2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation bestimmt. Die Höhe dieses Zinssatzes beträgt 9% pro Jahr. Somit muss der Gewinn aus einer Einlage mit einem höheren Satz versteuert werden.
Steuerbetrag
Die derzeitige Gesetzgebung legt fest, dass der Steuersatz für Einkünfte aus Einlagen für Gebietsansässige der Russischen Föderation 35 % beträgt. Es ist jedoch zu beachten, dass der angegebene Satz nur für den Teil der Einlageerträge gilt, der die gesetzlich festgelegte Grenze überschreitet. Beträgt der Satz Ihrer Rubel-Einlage beispielsweise 14 %, müssen Sie nur Einkommen in Höhe von 0,75 % pa versteuern, d. h. den Teil davon, der den zulässigen Höchstwert von 13,25 % pro Jahr überschreitet Jahr.