Die Erhöhung des Anfangswertes des Anlagevermögens kann durch Neubewertung erfolgen. Dieses Verfahren trägt nicht nur zur Erhöhung des Nettovermögens bei, sondern verbessert auch die Indikatoren für Rentabilität, Geschäftstätigkeit und Umsatz des Unternehmens. Eine Erhöhung des Anlagevermögens wiederum kann die Steuerbemessungsgrundlage aufgrund einer Erhöhung der Abschreibungskosten erheblich verringern.
Anleitung
Schritt 1
Machen Sie sich mit den wichtigsten Dokumenten vertraut, die das Verfahren zur Neubewertung und Ergebnisreflexion in der Buchhaltung bestimmen. Dieses Verfahren wird durch die PBU 6/01 "Buchhaltung des Anlagevermögens" und die methodischen Richtlinien für die Bilanzierung des Anlagevermögens sowie die anerkannten Regeln in den Rechnungslegungsgrundsätzen des Unternehmens geregelt.
Schritt 2
Erstellen Sie ein geeignetes Verwaltungsdokument über die Neubewertung des Anlagevermögens. Geben Sie die Namen des neu zu bewertenden Anlagevermögens, das Datum des Erwerbs, der Herstellung oder des Baus sowie das Datum an, an dem der Gegenstand in die Buchhaltung des Unternehmens aufgenommen wurde. Die Anfangsdaten der Neubewertung sind der Anfangs- oder Zeitwert, der Abschreibungsbetrag, dokumentierte Daten zum Wert des Anlagevermögens. Weisen Sie eine Sonderkommission zu, um das Anlagevermögen zu erhöhen.
Schritt 3
Wählen Sie die Neubewertungsmethode aus, die in der Regel in den Rechnungslegungsgrundsätzen des Unternehmens angegeben werden sollte. Die Indexierungsmethode besteht darin, spezielle Indizes zu verwenden, die die Auswirkungen der Inflation widerspiegeln. Einfacher zu handhaben ist die direkte Umrechnungsmethode, nach der der Marktwert des Anlagevermögens ermittelt wird. Passen Sie die auf das Konto 02 "Abschreibung des Anlagevermögens" vorgenommene Abschreibung durch Multiplikation mit dem Neubewertungsfaktor an.
Schritt 4
Dokumentieren Sie die durchgeführte Neubewertung. Die Erklärung zur Erstellung des Berichts richtet sich nach dem Formular, das in den Rechnungslegungsgrundsätzen des Unternehmens genehmigt werden muss. Außerdem sollten die Ergebnisse einer Erhöhung des Anlagevermögens in Abschnitt 3 der Inventarkarte für diese Einrichtung gemäß dem einheitlichen Formular Nr. OS-6 berücksichtigt werden. In der Buchhaltung spiegeln sich die Aufwertungsdaten durch die Eröffnung eines Darlehens auf Konto 83 „Zusatzkapital“oder Konto 84 „Gewinnrücklagen“und eine Belastung auf Konto 01 „Anlagevermögen“wider.