Bilanzierung des Anlagevermögens (im Folgenden - OS), geregelt durch PBU 6/01 "Bilanzierung des Anlagevermögens". Diese Bestimmungen sind von Organisationen jeder Organisations- und Rechtsform, mit Ausnahme von Kredit- und Haushaltsorganisationen, umzusetzen.
Anleitung
Schritt 1
In großen Unternehmen wird in der Regel ein Sachbearbeiter für die Anlagenbuchhaltung beauftragt, der sich nur mit Fragen des Anlagevermögens befasst, da der Rechnungslegungsbereich sehr groß ist. Darüber hinaus erfolgt die Steuerbilanzierung auf Basis von Buchführungsunterlagen. Um Konflikte mit den Kontrollstellen im Unternehmen zu vermeiden, muss die OS-Abrechnung gestrafft werden.
Schritt 2
Es ist notwendig, das Anlagevermögen in den folgenden Bereichen zu berücksichtigen:
- Erhalt von Anlagevermögen (Absätze 4-14 PBU 6/01);
- Die Wahl der Methode und die Berechnung der Abschreibung (S. 17-25 PBU 6/01);
- Verbesserung und Reparatur des Betriebssystems oder Wiederherstellung des Betriebssystems (S. 26-27 PBU 6/01);
- Neubewertung des Anlagevermögens (Ziffer 15 der PBU 6/01);
- Veräußerung von Anlagevermögen (Ziffern 29-31 PBU 6/01);
- Betriebssysteminventar (normative Dokumente);
- Steuerliche Bilanzierung des Anlagevermögens (Artikel 256-260, 322-324 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).
Schritt 3
Darüber hinaus ist das Anlagevermögen gemäß dem Kontenplan - Konto 01 "Anlagevermögen" - zu berücksichtigen. Eingang, Neubewertung, Erhöhung des Anfangswertes des Anlagevermögens durch Modernisierung und Verbesserungen erfolgt nach Belastung von Konto 01, Abgang - nach Gutschrift von Konto 01.
Schritt 4
Der Zweck der OS-Inventur besteht darin, das tatsächliche Vorhandensein von Objekten im Unternehmen, ihren Qualitätszustand und die Klärung mit Buchhaltungsdaten zu identifizieren. Die Bestandsaufnahme wird von einer auf Anordnung des Leiters ernannten Kommission durchgeführt. Die Anzahl der durchgeführten Inventuren richtet sich nach den Rechnungslegungsgrundsätzen des Unternehmens, mindestens jedoch einmal im Jahr. Am Ende der Inventur wird eine Sammelabrechnung erstellt, die einen Überschuss oder eine Unterdeckung anzeigt.
Schritt 5
Die Wahl der Abschreibungsmethode für Rechnungslegungszwecke kann das Finanzergebnis grundsätzlich (wenn auch nicht wesentlich) beeinflussen. Dies sollte jedoch bei der Preisgestaltung von Produkten (bei einem Hersteller) und einer Marge (bei einem Handelsunternehmen) berücksichtigt werden.