In der Bilanz vieler Unternehmen gibt es Gebäude und Bauwerke, für die Abschreibungsabzüge berechnet werden. Ein Gebäude, das in den Buchführungsunterlagen eines Unternehmens als Anlagevermögen aufgeführt ist, sollte gemäß den "Verordnungen über die Bilanzierung des Anlagevermögens", genehmigt durch die Verordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation Nr. 186n., abgeschrieben werden vom 24.12.2010.
Anleitung
Schritt 1
Die Nutzungsdauer des Anlagevermögens, die bei der Berechnung der Abschreibungsabzüge erforderlich ist, wird gemäß der "Klassifizierung der in Abschreibungsgruppen enthaltenen Anlagegüter", genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1 vom 01.01.2002, festgelegt. Danach sind Gebäude und Strukturen gehören zu 8-10 Gruppen., für die die maximale Nutzungsdauer auf 20-25, 25-30 bzw. über 30 Jahre festgelegt ist.
Schritt 2
Für die Abschreibung von Gebäuden und Bauwerken wird unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme die lineare Abgrenzungsmethode verwendet, bei der der Wert einer Sachanlage über die gesamte Nutzungsdauer gleichmäßig abnimmt. Schreiben Sie das Gebäude entsprechend dem Abschreibungssatz ab, den Sie für die Anlage unter Berücksichtigung der Nutzungsdauer festlegen.
Schritt 3
Berechnen Sie bei Verwendung der linearen Methode die Höhe der Abschreibungsgebühren für einen Monat als Produkt aus den Anschaffungskosten und der Abschreibungsrate des gegebenen Objekts (HA): HA = (1 / SPI) * 100%, wobei SPI der nützliche ist Leben.
Schritt 4
Wenn also ein Gebäude der 8. Gruppe gemäß der Klassifikation, dessen Anschaffungskosten 15 Millionen Rubel betragen, bei Ihrem Unternehmen registriert wird, beträgt seine Nutzungsdauer 25 Jahre oder 300 Monate. Der nach der Formel berechnete monatliche Abschreibungssatz beträgt: HA = (1/300) * 100 % = 0,33 %. In diesem Fall beträgt der monatliche Abschreibungsbetrag: 15 Millionen Rubel. * 0,33% = 49500 S.
Schritt 5
Im Falle einer Rekonstruktion und Modernisierung eines Gebäudes hat das Unternehmen das Recht, seine Nutzungsdauer zu verlängern, während es in derselben Abschreibungsgruppe belassen wird (Artikel 258 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Dabei spielt es keine Rolle, dass zum Zeitpunkt der Rekonstruktion die Lebensdauer dieses Objekts endete (Schreiben des Finanzministeriums Russlands vom 10. September 2009 Nr. 03-03-06 / 2/167).