Es gibt eine Reihe von Straftaten, bei denen es sich nicht um schwerwiegende Fälle handelt, daher gilt das Verwaltungsgesetzbuch für Zuwiderhandelnde. Es kommt vor, dass Verwaltungsstraftäter die Tatsache, dass sie die Regeln überschritten haben, nicht ernst nehmen und denken, dass die Strafe nur nominell ist. Die Verwaltungsstrafe ist jedoch ziemlich real.
Anleitung
Schritt 1
Ordnungswidrigkeiten sind etwas, das gegen bestehende Normen und Regeln verstößt, aber andere Menschen nicht betrifft. Das heißt, der Begriff der „Verwaltungsverletzung“umfasst Handlungen, die gegen unbelebte Objekte – Land, Fahrzeuge usw. – begangen werden. Für solche Aktionen können sie den Übertreter sogar in eine spezielle Haftanstalt bringen - die sogenannten "15 Tage". Die häufigste Strafe ist jedoch die Erhebung von Geldstrafen. Die Geldbuße ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung zu zahlen. Dies ist nicht schwer. Zum Beispiel über eine Bank. Sie müssen eine Quittung für die Zahlung mitnehmen und zu einer Filiale der Sberbank gehen. Dort können Sie über den Kassierer die Schulden in Ruhe begleichen.
Schritt 2
Und dann müssen Sie eine Kopie dieses Zahlungsbelegs an die Behörde senden, die die Geldbuße ausgestellt hat. Sie können dies persönlich tun oder per Einschreiben senden. Wenn Sie die Quittung persönlich mitbringen, müssen Sie die Bestellung zum Bußgeldbescheid mitnehmen.
Schritt 3
Wenn Sie diese Quittung per Post senden, müssen Sie in dem der Quittung beigefügten Schreiben die Serie, die Nummer der Bestellung, das Datum der Bestellung und den Artikel des Verwaltungsgesetzbuchs angeben, nach dem die Handlung qualifiziert wurde.
Schritt 4
Bußgelder können Sie auch über Zahlungsterminals mit einer Bankkarte bezahlen. Wenn Sie beispielsweise die Nummer Ihres Dekrets kennen, können Sie über den Geldautomaten das Feld "Zahlung von Bußgeldern und Abgaben" auswählen und dort nach den Aufforderungen des Systems Ihre Schulden bezahlen. Diese Methode eignet sich sehr gut für diejenigen, die nicht gerne in Schlangen stehen.