Bei der Tätigkeit einer juristischen Person kann es vorkommen, dass eine andere natürliche oder juristische Person den Wunsch äußert, Mitglied der Gründer zu werden. Dies kann passieren, wenn eines der Gesellschafter seinen Anteil am genehmigten Kapital ganz oder teilweise auf eine andere Person durch Schenkung oder Verkauf überträgt. Der Anteil kann auch vererbt werden. Es gibt aber auch eine andere Möglichkeit, wenn der Gründerwechsel durch Erhöhung des genehmigten Kapitals erfolgt.
Anleitung
Schritt 1
In diesem Fall muss eine solche Änderungsmöglichkeit der Zusammensetzung der Gesellschaftsmitglieder in der Satzung festgelegt werden. Halten Sie eine Hauptversammlung ab, bei der die Gründer dem Beschluss über die Aufnahme eines neuen Mitglieds zustimmen und das genehmigte Kapital der Gesellschaft um eine bestimmte Einlage erhöhen müssen. Dokumentieren Sie die Entscheidung mit einem Protokoll. Grundlage für die Durchführung einer Hauptversammlung ist eine Erklärung eines Dritten, der den Wunsch geäußert hat, durch zusätzliche Beteiligung am genehmigten Kapital Mitglied der Gesellschaft zu werden. Es kann sowohl in Geld als auch in Sachwerten eingebracht werden.
Schritt 2
Nach Einholung der Zustimmung der Gesellschafter muss der Generaldirektor die Antragsformulare in Form von P13001 und P14001 beim Finanzamt am Sitz des Unternehmens beziehen. Sie können im Voraus ausgefüllt werden, müssen jedoch nur in Anwesenheit eines Notars unterschrieben werden, der die Unterschrift beglaubigt.
Schritt 3
Reichen Sie das folgende Dokumentenpaket bei der Steuerregistrierungsbehörde ein: - Antrag in Form von P13001 und P14001; - Antrag einer Person, die den Wunsch geäußert hat, Mitglied der Gründer der GmbH zu werden und einen bestimmten Beitrag an die autorisierten Kapital; - Quittungen über die Zahlung der staatlichen Abgaben; - Eine neue Fassung der Satzung mit allen Änderungen; - Eine Kopie der alten Satzung; - Beschluss oder Protokoll der Hauptversammlung der Gründer über die Änderung der Zusammensetzung der Teilnehmer und die Erhöhung der genehmigten - Antrag auf Ausführung und Ausstellung einer von der Registerbehörde beglaubigten Kopie der neuen Satzung.
Schritt 4
Falls ein Dritter seinen Beitrag zum genehmigten Kapital in bar geleistet hat, fügen Sie dem Dokumentenpaket eine Bescheinigung der Bank, bei der Ihr Unternehmen tätig ist, bei, die die Erhöhung des Betrags bestätigt. Wenn es sich bei der Einlage um Eigentum handelt, fügen Sie den Unterlagen, dass dieses Eigentum in der Bilanz der Gesellschaft akzeptiert wurde, die entsprechende Abnahmebescheinigung und die Anordnung des Verwalters bei. In diesem Fall benötigen Sie zusätzlich ein Dokument zur Feststellung der Sachleistung in das genehmigte Kapital.