Nach russischem Recht hat der Gründer das Recht, der Organisation unentgeltlich finanzielle Unterstützung in unbegrenzter Höhe zu gewähren. Diese Hilfeleistung erfolgt in der Regel durch eine Einlage in das Vermögen des Unternehmens.
Anleitung
Schritt 1
Beiträge zum Eigentum der Gesellschaft werden in Geld geleistet, es sei denn, die Satzung und andere Gründungsdokumente sehen eine andere Methode vor. Die Verpflichtung zur finanziellen Unterstützung durch die Gründer kann einmalig bei der Gründung oder periodisch sein, wobei der Zeitpunkt der Einführung in den Gründungsdokumenten festgelegt ist. Einlagen in das Vermögen einer Organisation können die Größe und den Nennwert der Anteile der Teilnehmer am genehmigten Kapital nicht ändern.
Schritt 2
Somit sind die Beiträge der Gründer des Unternehmens eine Möglichkeit, eine unentgeltliche finanzielle Unterstützung zu organisieren. Dieses Verfahren wird formalisiert, indem es im Protokoll der Mitgliederversammlung festgehalten wird.
Schritt 3
In der Rechnungslegung kann die Höhe der unentgeltlichen Finanzhilfe nicht dem Einkommen der Organisation zugerechnet werden, da als Einkommen eine Erhöhung des wirtschaftlichen Nutzens infolge des Zugangs von Vermögenswerten oder der Rückzahlung von Verbindlichkeiten angesehen wird, die zu einer Erhöhung der Kapital des Unternehmens, mit Ausnahme der Einlagen der Teilnehmer.
Schritt 4
Für buchhalterische Zwecke sind die Einlagen der Gründer daher kein unentgeltlich erhaltenes Vermögen, da sie den Wert des Nettovermögens beeinflussen, auf dessen Grundlage der reale Wert der Anteile der Teilnehmer bestimmt wird.
Schritt 5
Um die finanzielle Unterstützung der Gründer abzubilden, wird Konto 75 „Vergleiche mit Gründern“belastet und Konto 83 „Zusatzkapital“gutgeschrieben. Dieser Eintrag spiegelt den Betrag wider, den die Gründer aufgrund der Mitgliederversammlung für Beiträge zum Vermögen der Organisation schulden. Die erhaltenen Beträge werden dem Konto 50 „Kasse“bzw. Konto 51 „Girokonto“entsprechend dem Konto 75 „Vergleiche mit Gründern“gutgeschrieben.
Schritt 6
So wird die unentgeltliche finanzielle Unterstützung der Gründer im Abschnitt 3 der Bilanz „Eigenkapital“in der Zeile „Zusätzliches Kapital“ausgewiesen.