Der Buchhalter eines Handelsunternehmens hat das Recht, Verbindlichkeiten nur im Zusammenhang mit dem Ablauf der Verjährungsfrist abzuschreiben. In allen anderen Fällen können Sie es durch Vereinbarung mit Partnern oder nach Liquidation der Gläubigerorganisation loswerden.
Anleitung
Schritt 1
Führen Sie eine Bestandsaufnahme von Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten durch, bei der deren Vorhandensein, Zustand und Wertschätzung überprüft werden sollen Wenden Sie sich an den Leiter der Organisation, damit dieser eine Bestellung zur Genehmigung der Zusammensetzung der Inventarkommission erlässt.
Schritt 2
Stellen Sie durch Identitätsprüfung von Abrechnungen fest: - mit Kreditinstituten - mit staatlichen Stellen - mit Finanz- und Steuerbehörden - mit außerbudgetären Mitteln - mit Strukturabteilungen Ihrer Organisation.
Schritt 3
Bestimmen Sie die Richtigkeit und Gültigkeit des Betrags in der Bilanz Ihres Unternehmens für Diebstahl und Fehlmengen. Bestimmen Sie die Maßnahmen zur Eintreibung dieser Forderung. Dazu können Sie vor Gericht gehen oder den Fall mit Mitarbeitern Ihrer Organisation auf andere Weise lösen.
Schritt 4
Legen Sie auf der Grundlage der vom Hauptbuchhalter bereitgestellten Akte die Zahlungstermine fest. Führen Sie die Namen der verifizierten Konten im Siedlungsinventar (Formular Nr. INV-17) auf. Geben Sie die Beträge der identifizierten vereinbarten und nicht vereinbarten Verbindlichkeiten an, einschließlich derjenigen, für die die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Fügen Sie der Tat eine Bescheinigung bei, in der Sie die Namen und Anschriften der Gläubiger, die Höhe der Schuld, den Zeitpunkt und die Bedingungen ihres Auftretens dokumentieren. Die Bescheinigung wird nur für synthetische Buchhaltungskonten ausgestellt.
Schritt 5
Berechnen Sie am Ende der Bestandsaufnahme die Gesamtbeträge nach Zeilen, Seiten und als Ganzes für den Akt. Sie muss in zweifacher Ausfertigung erstellt und durch die Unterschriften des Vorsitzenden und der Kommissionsmitglieder beglaubigt werden. Übergeben Sie eine der Kopien an die Buchhaltung, um die Bestandssummen zu überprüfen. Die zweite steht der Kommission zur Verfügung.
Schritt 6
Buchen Sie Kontoverbindlichkeiten gemäß der Anordnung des Leiters Ihrer Organisation mit der Zuordnung der Verbindlichkeiten (einschließlich des Betrags der Vorsteuer) zu den nicht betrieblichen Erträgen der Berichtsperiode Dies ist nur möglich, wenn die Verjährungsfrist für sie abgelaufen ist oder die Gläubigerorganisation liquidiert wurde und Sie über einen entsprechenden Auszug aus dem einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen verfügen. Spiegeln Sie die folgenden Transaktionen wider: - Soll 60, 66, 67, 71, 76 - Haben 91-1 (nicht betriebliche Erträge) - Soll 91-1 - Haben 91-9 (Gewinn für die Berichtsperiode) - Soll 91- 9 - Gutschrift 99 (Reflexion des Finanzergebnisses) - Soll 99 - Gutschrift 68 (Abgrenzung der Einkommensteuer).