Bei der Umsetzung von Finanzaktivitäten können die Chefs von Unternehmen mit einer scheinbar ausweglosen Situation wie der drohenden Insolvenz konfrontiert werden. Natürlich versuchen die Gründer, wenn immer möglich, die finanzielle Situation zu stabilisieren, dafür stellen sie der Organisation einen Kredit zur Verfügung. Die Organisation muss diesen Betrag innerhalb der vertraglich festgelegten Bedingungen an den Kreditgeber zurückzahlen.
Anleitung
Schritt 1
Zunächst müssen Sie den Kreditvertrag sorgfältig lesen. Wenn es einen Zahlungsplan gibt, müssen Sie die Frist strikt einhalten. Wenn der Vertrag keine Frist vorsieht, sind Sie auf erstes Verlangen des Kreditgebers verpflichtet, das geliehene Geld innerhalb eines Monats zurückzugeben.
Schritt 2
Wenn das Darlehen in ausländischer Währung gewährt wurde, müssen die Gelder gemäß Artikel 317 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation in Rubel an den Gründer gezahlt werden, deren Betrag dem Betrag in ausländischer Währung entsprechen muss.
Schritt 3
Ist das Darlehen kurzfristig, d. h. für einen Zeitraum von weniger als 12 Monaten abgeschlossen, müssen Sie es auf das Konto 66 „Abrechnungen für kurzfristige Darlehen“ausweisen; wenn mehr als 12 Monate - auf Konto 67 "Abrechnungen für langfristige Darlehen".
Schritt 4
In der Rechnungslegung sollten die oben genannten Vorgänge wie folgt berücksichtigt werden: - D51 oder 50 K66 oder 67 - ein Darlehen wurde vom Gründer erhalten - D68 Unterkonto "Einkommensteuer" K77 - Latente Steuerverbindlichkeiten aus einer anderen Zinsberechnungsmethode werden berücksichtigt; - D91 K66 oder 67– die aufgelaufenen Zinsen für das erhaltene Darlehen werden berücksichtigt; - D66 oder 67 K68 Unterkonto "Einkommensteuer" - der Betrag der persönlichen Einkommensteuer wurde vom Einkommen des Gründers einbehalten; - D68 Unterkonto "Einkommensteuer " K51 - der Betrag der persönlichen Einkommensteuer wurde an den Bundeshaushalt überwiesen; - D66 oder 67 K51 oder 50 - der Darlehensbetrag wurde dem Firmengründer zurückgegeben; - D77 K68 Unterkonto "Einkommensteuer" - die Rückzahlung der Steuerpflicht widergespiegelt.
Schritt 5
Für den Fall, dass das Darlehen in Fremdwährung gewährt wird, sind die entstehenden Betragsdifferenzen den Betriebsausgaben zuzuordnen. Spiegeln Sie diesen Vorgang in der Buchhaltung anhand der folgenden Kontenkorrespondenz wider: - D91 K66 - Die Betragsdifferenz aus dem gewährten Darlehen wird berücksichtigt.
Schritt 6
Wenn der Gründer den Kreditbetrag des Unternehmens erlassen hat, sollte die Schuld dem nicht betrieblichen Einkommen der Organisation zugerechnet werden.