Ab dem 1. Januar 2018 gelten neue Regeln für die Zahlung von Versicherungsprämien durch Einzelunternehmer. Die Normen wurden für alle kleinen und mittelständischen Unternehmen, die alleine arbeiten oder Mitarbeiter haben, geändert. Betrachten Sie die von der Regierung vorgenommenen Änderungen an einigen Rechtsakten.
Auf Anordnung des Präsidenten der Russischen Föderation hat die Staatsduma das Berechnungsverfahren für Einzelunternehmer gemäß dem Programm zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen geändert. Jetzt werden die Gesamtbeiträge um eine Größenordnung geringer sein als in den Vorjahren und nicht an den Mindestlohn (der durch das Bundesgesetz festgelegte monatliche Mindestlohn) gebunden sein.
Die Staatsduma hat das Gesetz vom 27. November 2017 Nr. 335 - FZ mit neuen Beitragssätzen für Einzelunternehmer verabschiedet. Kapitel 34 der Abgabenordnung der Russischen Föderation trat in Kraft und jetzt unterliegen die Beträge, das Verfahren zur Zahlung und Meldung von Beiträgen den Normen der Abgabenordnung, auch die Höhe der Zahlungen hat sich seit dem 1. Januar 2018 erheblich geändert.
Jeder einzelne Unternehmer ist von Beginn seiner Tätigkeit an behördlich verpflichtet, Versicherungsprämien „für sich“zu überweisen, unabhängig davon, ob er selbstständig arbeitet oder Angestellte hat. Es werden Versicherungsprämien gezahlt, damit der Inhaber des Einzelunternehmerstatus künftig eine Rente (Beiträge an die Pensionskasse der Russischen Föderation) und kostenlose medizinische Versorgung (Beiträge an die FFMOS) erhalten kann. Versicherungsprämien sind keine Steuer, die auch von einem einzelnen Unternehmer fristgerecht gezahlt werden muss.
Alle Versicherungsprämien seit 2017 wurden an das Finanzamt überwiesen. Bevollmächtigte Mitarbeiter der Steueraufsichtsbehörde haben das Recht, die rechtzeitige und korrekte Zahlung der Versicherungsprämien zu überprüfen und bei Verstößen gegen fahrlässige Unternehmer Bußgelder zu verhängen.
Im Jahr 2017 betrug die Höhe der Versicherungsprämien 27.990 Rubel (23.400 Rubel in der Pensionskasse und 4.590 Rubel in der FFMOS). Im Jahr 2018 haben sich, wie oben erwähnt, die Beträge geändert, die Beiträge sind nun fix und nicht an den Mindestlohn gebunden. Die Höhe der Versicherungsprämien für Einzelunternehmer beträgt 32.385 Rubel (26.545 Rubel für die Rentenversicherung und 5.840 Rubel für die obligatorische Krankenversicherung).
Die Frist zur Zahlung von Festbeiträgen für Einzelunternehmer endet spätestens am 31. Dezember des laufenden Jahres. Daher muss der Unternehmer die Beiträge für 2018 bis spätestens 31. Dezember 2018 an das Finanzamt am Ort der Registrierung des Einzelunternehmers abführen.
Es ist zu beachten, dass im Jahr 2018 wie in den Vorjahren eine zusätzliche Berechnung der Versicherungsbeiträge an die Pensionskasse in Höhe von 1% in Kraft bleibt, wenn das Gesamtjahreseinkommen aus dem Einzelunternehmen 300.000 Rubel überschreitet.
Wenn ein Unternehmer beispielsweise für ein Arbeitsjahr einen Gewinn von 450.000 Rubel erzielt, muss er zusätzlich zu den obligatorischen Zahlungen einen Betrag von 1.500 Rubel in Höhe von 450.000 bis 300.000 Rubel an die zuständigen Behörden überweisen.* 1% = 1.500 Rubel.
Auch für den Zusatzbeitrag gibt es eine Obergrenze - einen achtfachen Festbetrag, das heißt im Jahr 2018 26.545 Rubel. * 8 = 212 360 Rubel. Über den angegebenen Betrag hinaus sollte der Unternehmer unabhängig vom Jahreseinkommen keinen Abzug vornehmen.
Der zusätzliche Beitrag kann durch das Steuersystem beeinflusst werden, unter dem ein einzelner Unternehmer tätig ist: OSNO (allgemeines Steuersystem), STS (vereinfachtes Steuersystem), UTII (einmalige Steuer auf kalkulatorisches Einkommen), PSN (Patentsteuersystem). Es wird dringend empfohlen, sich mit allen Einzelheiten des geistigen Eigentums und seiner Regelung vertraut zu machen, um unangenehme Momente zu vermeiden - die Verhängung von Strafen für vorzeitigen oder falschen Abzug von Beiträgen.