Laut Gesetz ist das genehmigte Kapital die Anfangsinvestition von Anlegern zur Ausübung gesetzlicher Aktivitäten. Die erste Aufgabe bei der Organisation der Buchhaltung in einer Organisation besteht darin, das genehmigte Kapital in der Anfangsbilanz und den Gründungsdokumenten einer juristischen Person widerzuspiegeln.
Anleitung
Schritt 1
Geben Sie in den Gründungsdokumenten entsprechend der Art der zu gründenden juristischen Person (Satzung, Gründungsvertrag) die Nenngröße des genehmigten Kapitals in Rubel an. Werden Beiträge in Form von Immobilien im Wert von mehr als 200 Mindestlöhnen geleistet, muss ein unabhängiger Gutachter hinzugezogen werden, um den Wert der Immobilie zu bestätigen.
Schritt 2
Die Bilanz soll das genehmigte Kapital gemäß der Satzung in Zeile 410 der Verbindlichkeit widerspiegeln. Bei der Registrierung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung verlangt der Föderale Steuerdienst, dass das genehmigte Kapital mindestens 50%, JSC - 50% innerhalb von 3 Monaten nach der Registrierung und vollständig innerhalb eines Jahres bezahlt wird.
Schritt 3
Erfolgt die Zahlung der Ratenzahlung in Geld, erfolgt dies mit dem Eintrag „Soll 50 (51) – Haben 75“. Die Schuld der Miteigentümer für Einlagen in das genehmigte Kapital wird durch eine Buchung der Art „Soll 75 – Haben 80“belegt, d.h. als Forderung.
Schritt 4
Verwenden Sie bei der Einbringung des Anlagevermögens das Konto 08 („Anlagevermögen“) und nicht das Konto 01 („Anlagevermögen“), da die Gründer nicht nur die Kosten der Immobilie, sondern auch alle mit der Einbringung verbundenen Kosten tragen Inbetriebnahme, Begutachtung, Registrierung etc.
Schritt 5
Bezahlen Sie den Anteil mit Rohstoffen und Materialien durch Buchung von "Soll 10 - Gutschrift 75", wenn entschieden wird, Materialien zu Anschaffungskosten zu verbuchen, oder durch Buchung von "Soll 10 - Gutschrift 76", wenn entschieden wird, dass alle zusätzlichen Kosten berücksichtigt werden (Zölle, Versicherung, Transport). Solche Entscheidungen werden bei der Genehmigung der Rechnungslegungsgrundsätze des Unternehmens getroffen.
Schritt 6
Zahlt der Gründer aus eigenen Gründen seinen Anteil innerhalb eines Jahres nicht vollständig, muss das Unternehmen:
- den eingebrachten Anteil an den nicht zahlenden Gründer zurückzugeben;
- seinen Anteil unter anderen Miteigentümern verteilen oder an Dritte verkaufen ("Debit 75 - Credit 81").