Im Rahmen der wirtschaftlichen Aktivitäten von Organisationen verwenden einige Manager geleaste Anlagegüter. Diese Vermögenswerte müssen sowohl beim Leasingnehmer als auch beim Leasinggeber erfasst werden.
Anleitung
Schritt 1
Leasing bedeutet in der Regel die Überlassung einer Sache zur vorübergehenden Nutzung ohne Eigentumsübergang, weshalb das Anlagevermögen in der Bilanz des Leasinggebers ausgewiesen wird. Wenn ja, dann sollten Sie monatlich abschreiben. Geben Sie die Höhe der Abzüge auf dem Konto 02 "Abschreibung des Anlagevermögens" an, dem 91 Konten "Sonstige Aufwendungen" gutgeschrieben werden. Betrachten Sie Leasingzahlungen auf Konto 76 „Vergleiche mit Schuldnern“in Übereinstimmung mit 91.
Schritt 2
Für den Fall, dass Sie Mieter sind, geben Sie die vermietete Immobilie auf dem außerbilanziellen Konto 001 wieder. Und berücksichtigen Sie die Beträge der Zahlungen gemäß dem Vertrag auf Konto 19, indem Sie ein Gutschriftskonto 76 eröffnen.
Schritt 3
Geben Sie in der Bilanz (einheitliches Formular Nr. 1) den Betrag des Anlagevermögens in Zeile 120 an, auch wenn Sie es im Rahmen eines Leasingvertrags an eine andere Person übertragen haben.
Schritt 4
Für den Fall, dass Sie Leasinggeber sind, vermerken Sie das Geschäft über die Übertragung von Gegenständen im Anhang zur Bilanz (einheitliches Formular Nr. 5). Schreiben Sie den Betrag auf die zweite Seite des Formulars und geben Sie dort auch die Höhe der Abschreibungsbeträge an.
Schritt 5
Falls Sie Leasingnehmer sind, dann geben Sie im Anhang zur Bilanz auch das geleaste Anlagevermögen an, nur in der Zeile „Zur Miete erhaltenes Anlagevermögen“.
Schritt 6
Spiegeln Sie in der Steuerbuchhaltung die Vorgänge im Rahmen des Leasingvertrags wider. Wenn Sie Leasinggeber sind, berücksichtigen Sie die Höhe der Mietzahlungen in den sonstigen betrieblichen Erträgen, dh es erhöht sich der Steuerbetrag. Wenn Sie Mieter sind, zählen Sie Zahlungen zu den Herstellungskosten, d. h. sie verringern die Bemessungsgrundlage.