Wenn das Finanzergebnis des Unternehmens für die Berichtsperiode ein Verlust ist, ist das Ausfüllen und Einreichen einer Gewinnsteuererklärung zwingend erforderlich. Dies wird in Artikel 265 der Abgabenordnung der Russischen Föderation erläutert. Zuvor entstandene Verluste werden in Zeile 090 dieser Erklärung ausgewiesen und sind in den nicht betrieblichen Aufwendungen enthalten.
Es ist notwendig
- - Gewinnerklärung;
- - Berichterstattung für frühere Jahre;
- - Abgabenordnung der Russischen Föderation;
- - Taschenrechner.
Anleitung
Schritt 1
Bei Verlusten kommt es häufig zu einer Übertragung negativer Finanzergebnisse auf die nächsten Berichtsperioden. Dies kann innerhalb von drei Quartalen des Kalenderjahres ab dem Zeitpunkt des Schadenseintritts erfolgen.
Schritt 2
Wenn Sie in Vorperioden ein negatives Finanzergebnis erhalten haben, zählen Sie diese zu den Mehrkosten. Auf Blatt 02 der Gewinnerklärung in Zeile 040, wo der Buchhalter die nicht betrieblichen Aufwendungen berechnet, sind die Verluste der Vorjahre anzugeben.
Schritt 3
Bitte beachten Sie, dass Sie das Recht haben, Verluste sukzessive, d. Führen Sie die Übertragung der Verluste in der Reihenfolge durch, in der sie entstanden sind. Demnach sind Verluste, die im ersten oder zweiten Quartal anfallen, wie folgt den nicht operativen Aufwendungen zuzuordnen. Berücksichtigen Sie zunächst die Verluste des ersten Quartals in der Bilanzierung des dritten Quartals und übertragen Sie dann das negative Finanzergebnis des zweiten Quartals in die Gewinn- und Verlustrechnung des vierten.
Schritt 4
Bei der Gewinnberichterstattung wird zusätzlich zur Steuer, die durch Multiplikation der Bemessungsgrundlage mit 24% berechnet wird, ein Vorschuss berechnet und gezahlt. Sollten Sie in früheren Perioden Verluste erleiden, sind Sie von Zahlungen befreit. Bei Gewinnen im Vorquartal und im Berichtsquartal - Verlusten müssen Vorschüsse in der in der Steuergesetzgebung festgelegten Reihenfolge gezahlt werden.
Schritt 5
Berücksichtigen Sie für vergangene Berichtsperioden Verluste in den Abschlüssen. Tragen Sie dazu den Betrag des negativen Finanzergebnisses in Zeile 090 der Anlage 2 des Blattes 02 der Gewinnerklärung ein.
Schritt 6
Die Aufwendungen, die Sie im Berichtsjahr entdeckt haben, können nicht in den Verlust einbezogen werden. Fehler der vergangenen Perioden werden durch Abgabe einer aktualisierten Erklärung korrigiert. Darüber hinaus ist es erforderlich, die aktualisierte Berichterstattung innerhalb von drei Jahren auszufüllen und einzureichen. Andernfalls können Sie den zu viel gezahlten Steuerbetrag nicht zurückerstatten.