So Spiegeln Sie Steuerüberzahlungen In Der Bilanz Wider

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Video: So Spiegeln Sie Steuerüberzahlungen In Der Bilanz Wider

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Anonim

Bei Vorauszahlungen oder Fehlkalkulationen von Steuerverbindlichkeiten kann es zu einer Überzahlung von Steuern kommen. Um diesen Vorgang in der Rechnungslegung widerzuspiegeln, müssen Sie sich auf PBU 18/02 und das Schreiben des Finanzministeriums der Russischen Föderation Nr. 16-00-14 / 129 vom 15. April 2003 beziehen, in dem die wichtigsten Punkte zur Rechnungslegung angegeben sind solche Ausgaben.

So spiegeln Sie Steuerüberzahlungen in der Bilanz wider
So spiegeln Sie Steuerüberzahlungen in der Bilanz wider

Anleitung

Schritt 1

Berechnen und zahlen Sie Vorauszahlungen der Einkommensteuer an den Haushalt. Reflektieren Sie diese Operation auf die Gutschrift von Konto 51 "Girokonto" in Übereinstimmung mit Unterkonto 68-40 "Einkommensteuerschuld". Das Unterkonto 68-5 wird speziell für die Abrechnung von Vorauszahlungen gebildet und hilft bei der korrekten Erstellung von Jahresabschlüssen.

Schritt 2

Berechnen Sie die Einkommensteuer basierend auf den Ergebnissen der Berichtsperiode. Dazu addieren Sie den Betrag der fiktiven Einnahmen oder Ausgaben für diese Steuer und weisen den berechneten Betrag auf die Gutschrift des Kontos 68-4 "Berechnungen zur Einkommensteuer" entsprechend dem Konto 99-3 "Bedingte Einnahmen und Ausgaben" zu. Bestimmen Sie dann die Höhe der dauerhaften Steuerschuld, die dem Produkt aus der dauerhaften Differenz mal dem Steuersatz entspricht. Berücksichtigen Sie diese Belastung auf der Gutschrift von Konto 68-4 in Übereinstimmung mit Konto 99-2 "Dauerhafte Steuerpflicht".

Schritt 3

Berechnen Sie den Betrag des latenten Steueranspruchs, der der Zeitdifferenz multipliziert mit dem Steuersatz entspricht. Spiegeln Sie diesen Vorgang bei der Gutschrift von Konto 68-4 und der Belastung von Konto 09 „Latente Steueransprüche“wider. Ist der Gewinn in der Buchführung größer als in der Steuerbilanz, wird ein steuerpflichtiger Unterschiedsbetrag gebildet. Das Produkt seiner Höhe mit dem Steuersatz wird als latente Steuerschuld bezeichnet, die auf der Gutschrift des Kontos 77 "Latente Steuerschulden" und der Belastung des Kontos 68-4 berücksichtigt wird.

Schritt 4

Ermitteln Sie den Saldo des Unterkontos 68-4 am Ende des Berichtszeitraums und ziehen Sie davon den Betrag der tatsächlich gezahlten Steuervorauszahlungen ab. Ist eine Überzahlung aufgetreten, wird diese als Teil der Debitorenbuchhaltung erfasst. In der Bilanz spiegelt sich dieser Betrag in Zeile 240 „Forderungen“des Abschnitts 2 „Umlaufvermögen“wider. Gleichzeitig ist in Zeile 515 des Abschnitts 4 der zusammengebrochene Saldo der latenten Steuerschuld anzugeben.

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