Die Höhe der Versicherungsentschädigung richtet sich nach den Rechtsvorschriften und den vertraglich festgelegten Regelungen. Das Verfahren zur Bestimmung der Bedingungen und des Zahlungsverfahrens besteht darin, die Begründung der Methode zur Berechnung der Versicherungsentschädigung sowie die Feststellung der Entschädigungsgründe zu regeln. Voraussetzung für die Auszahlung der Versicherungsleistung ist eine Entscheidungsgrundlage, d. h. das Vorliegen des Eintritts eines Versicherungsfalls.
Es ist notwendig
- - Versicherungsvertrag;
- - Versicherungsgesetz;
- - Anwendung.
Anleitung
Schritt 1
Der Eintritt und die Feststellung eines vertragsgemäßen Versicherungsfalles werden durch eine Liste der gestohlenen oder beschädigten Sachen, eine Feststellung des Eintritts des Ereignisses und eine Versicherungsordnung über Diebstahl oder Zerstörung von Sachen bestätigt. Wenn alle Dokumente vertragsgemäß erstellt werden, sollte es bei Zahlungen keine Probleme geben.
Schritt 2
Das Versicherungsgesetz wird in der von der Versicherungsordnung vorgeschriebenen Weise erstellt und bestätigt den Umstand und den Grund des Versicherungsfalls. Nur auf der Grundlage des Versicherungsgesetzes ist es möglich, die Höhe des an der Sache verursachten Schadens zu berechnen, die Höhe der Entschädigung zu berechnen und auch den Anspruch auf diese Entschädigung zu bestimmen.
Schritt 3
Zur Berechnung der Versicherungsleistung werden die im Antrag des Versicherungsnehmers angegebenen Daten sowie die im Versicherungsgesetz festgestellten und erfassten Daten benötigt. Darüber hinaus sollten Sie die Informationen der zuständigen Behörden nutzen, wenn Sie diese kontaktieren möchten.
Schritt 4
Die Höhe des Schadens richtet sich nach dem Versicherungswert. Der Schadensersatz bemisst sich nach dem eingetretenen Schaden sowie den Vertragsbedingungen und ist der volle oder ein Teil des Schadens, der nach den Vertragsbedingungen zu zahlen ist. Bei einer Versicherung mit unvollständigem Versicherungswert wird die Entschädigung in einem Verhältnis gezahlt, das dem Verhältnis des Versicherungswertes zur Höhe entspricht.
Schritt 5
In der Praxis wird häufig nach dem ersten Risikosystem versichert, in solchen Fällen wird dem Versicherten der Schaden nur für den ersten Fall vollständig erstattet, jedoch nicht mehr als der Betrag, der an Versicherungsprämien gezahlt wurde. War der Schaden geringer als die Versicherungssumme, so gilt der Vertrag bis zur Restsumme. Übersteigt die Schadenssumme die Versicherungssumme, so bleibt das Risiko des Versicherungsnehmers.
Schritt 6
Erhält der Versicherungsnehmer von der Person, die ihn verursacht hat, eine teilweise oder vollständige Entschädigung für den Schaden, ist der Versicherer von der Leistung der Versicherungsleistung ganz oder teilweise befreit.