Der Bericht des Abschlussprüfers ist eine von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer erstellte Stellungnahme über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses eines Unternehmens oder einer anderen Wirtschaftseinheit.
Anleitung
Schritt 1
Der Bericht des Abschlussprüfers wird aufgrund der Ergebnisse der Prüfung des Unternehmens erstellt. Die Prüfung unterliegt dem Abschluss, d. h. dem gesamten Satz von Abschlussformen, die gemäß den Rechtsvorschriften für eine bestimmte wirtschaftliche Einheit erstellt wurden. Der Jahresabschluss sollte zu einem bestimmten Datum oder für einen beliebigen Zeitraum der Tätigkeit der Organisation geprüft werden.
Schritt 2
Wird der Bericht des Abschlussprüfers im Zusammenhang mit der Berichterstattung einer juristischen Person erstellt, muss er die Ergebnisse einer Prüfung aller Niederlassungen, Abteilungen enthalten. Die Schlussfolgerung zur Verlässlichkeit des Konzernabschlusses soll vom Abschlussprüfer nach besonderer Vereinbarung mit diesen Unternehmen erstellt werden.
Schritt 3
Bei der Erstellung des Bestätigungsvermerks sind alle wesentlichen Umstände zu berücksichtigen, d.h. solche, die die Zuverlässigkeit der Berichterstattung des Unternehmens beeinträchtigen können. Die Anwendung dieses Grundsatzes hat zur Folge, dass der Bericht alle wesentlichen Punkte enthält, die bei der Prüfung festgestellt wurden, sodass keine weiteren wesentlichen Umstände festgestellt wurden.
Schritt 4
Hat die Gesellschaft im Zuge der Prüfung die erforderlichen Änderungen an den Abschlüssen vorgenommen, d.h. Bevor er interessierten Nutzern zur Verfügung gestellt wird, sollte der Bericht des Abschlussprüfers Hinweise darauf enthalten.
Schritt 5
Der Bericht des Abschlussprüfers muss gemäß russischer Gesetzgebung in russischer Sprache verfasst, von bevollmächtigten Vertretern der Prüfungsorganisation unterzeichnet und mit einem Siegel beglaubigt sein.
Schritt 6
Der Bericht des Abschlussprüfers sollte aus 3 Teilen bestehen: einleitenden, analytischen und abschließenden. Der einleitende Teil enthält allgemeine Informationen über die Revisionsgesellschaft: Rechtsanschrift, Daten zur Bewilligung zur Ausübung der Revisionstätigkeit, Angaben zu den Spezialisten, die die Revision durchgeführt haben.
Schritt 7
Der analytische Teil ist ein direkter Bericht über die Ergebnisse der Prüfung der Rechnungslegung und Berichterstattung des Unternehmens sowie über die Einhaltung der Rechtsvorschriften in diesem Bereich.
Schritt 8
Der letzte Teil sollte das Prüfungsurteil des Abschlussprüfers zur Zuverlässigkeit der Aussagen sowie die Umstände, die zu einem solchen Prüfungsurteil geführt haben, enthalten.