Der regulatorische Rahmen für Bargeldtransaktionen ist sehr umfangreich, daher treten in der Praxis häufig Schwierigkeiten bei der Registrierung bestimmter atypischer Geschäftsvorfälle auf. Wie kann man beispielsweise eine Rückerstattung an der Kasse vornehmen?
Anleitung
Schritt 1
Für eine kompetente Abwicklung einer Rückerstattung an der Kasse ist es notwendig, sich mit den regulatorischen Rahmenbedingungen auskennen. Studieren Sie die Regeln und Empfehlungen für die Rechnungslegung für die Registrierung von Vorgängen zum Empfangen, Lagern und Ausgeben von Waren in Handelsorganisationen sowie das Verfahren zur Durchführung von Bargeldtransaktionen in der Russischen Föderation (Beschluss Nr. 40 des Verwaltungsrats der Zentralbank Central Russlands 22.09.93) Denken Sie daran, dass es zwei Arten der Rückgabe an der Kasse gibt: Rückgabe am Tag des Kaufs und Rückgabe nicht am Tag des Kaufs.
Schritt 2
Führen Sie eine Rückerstattung am Kauftag wie folgt durch: An der Kasse einen Rückscheck ziehen, dann eine Rückerstattungsbescheinigung hinterlassen (KM 3).
Schritt 3
Dem KM 3-Gesetz sind die Verkaufs- und Rücksendebelege beizufügen. Lehnt der Käufer die Rückgabe des Kassenbons ab, muss er dem Filialleiter eine Begründung mit Angabe der Gründe für die Nichtrücksendung des Kassenbons verfassen. Um sich im Falle eines möglichen Bargeldschecks zu schützen, weisen Sie den Käufer an, den Verlust des Schecks als Grund für die Nichtrückgabe des Schecks anzugeben. Darüber hinaus ist es erforderlich, der Akte eine Waren-CHK oder einen Rücken einer eingehenden Geldbestellung beizufügen.
Schritt 4
Führen Sie eine Rücksendung nicht am Tag des Kaufs wie folgt durch: Erhalten Sie vom Käufer eine an den Direktor des Geschäfts gerichtete Erklärung über die Rückerstattung und den Grund für die Rücksendung und geben Sie das Geld dann an der Kasse der Organisation an den Käufer zurück eine Barbestellung.
Schritt 5
Beachten Sie bei einer Rückerstattung an der Kasse die allgemeinen Regeln. Eine Rückerstattung kann daher nur an der Hauptkasse der Organisation durchgeführt werden. Achten Sie auf die korrekte Ausführung aller Kassenbelege, denken Sie daran, dass Korrekturen in Zahlungsbelegen nicht erlaubt sind.