Bei der Eröffnung eines Bankkontos ist der Kunde verpflichtet, eine Vielzahl von Dokumenten vorzulegen, deren Liste von der Nationalbank erstellt wird und daher in allen Bankorganisationen gleich ist. Die Eröffnung eines Kontos für eine natürliche Person ist normalerweise kein Problem, aber juristische Personen müssen ein ziemlich beeindruckendes Paket von Dokumenten sammeln. Um ein Konto zu eröffnen, muss weder eine juristische Person noch eine natürliche Person Nachweise über das Vorhandensein von Konten bei anderen Banken erbringen, sondern nur, wenn diese Person keinen Kredit beantragen möchte.
Es ist notwendig
Schriftlich anfordern
Anleitung
Schritt 1
Einzelunternehmer und juristische Personen sind bei Eröffnung eines Bankkontos zur Anzeige beim Finanzamt verpflichtet. Solange das Finanzamt nicht auf die von der Bank automatisch gestellte Anfrage reagiert, kann der Kunde nicht vollständig über sein Geld verfügen. Er hat das Recht, das Konto aufzufüllen, jedoch kein Geld abzuheben oder auf andere Konten zu überweisen. Wenn der Kunde einen Kredit aufnehmen möchte, muss er Daten über offene Konten bei anderen Banken in Form einer Bescheinigung vorlegen.
Schritt 2
Um eine Bescheinigung der kontoführenden Bank zu erhalten, müssen Sie einen schriftlichen Antrag an den Leiter der Abteilung für die Arbeit mit Unternehmern und juristischen Personen der Bank oder an den Namen des Leiters der Bankfiliale, in der die Konten werden eröffnet. In der Anfrage müssen Sie angeben, welche Art von Hilfe benötigt wird. Dies kann eine Bescheinigung über das Vorhandensein eines Girokontos, eine Bescheinigung über den Kontostand, eine Bescheinigung über das Fehlen von Kreditschulden, eine Bescheinigung über die Kontoauflösung usw. sein. Wenn die Bescheinigung Angaben zu Umsätzen enthalten muss, ist die Angabe des Zeitraums und des Datums erforderlich, mit dem die Bescheinigung ausgestellt werden soll.
Schritt 3
Ein schriftlicher Antrag ist mit dem Siegel der Organisation und der Unterschrift einer bevollmächtigten Person zu beglaubigen, dann eine ausgehende Nummer zu vergeben und diese entweder per Post an die Bank zu senden oder persönlich vorzulegen. Für Unternehmer, die ohne Siegel arbeiten, reicht eine Unterschrift. Ein Bankangestellter registriert nach Erhalt einer Anfrage diese im Journal der eingegangenen Korrespondenz, weist eine eingehende Nummer zu und übermittelt sie an den zuständigen Spezialisten für die Arbeit mit juristischen Personen und Einzelunternehmern. Dieser erstellt auf Anfrage innerhalb von 1-3 Tagen ein Zertifikat. Allerdings erhebt die Bank für diese Art von Service zusätzliche Gebühren.
Schritt 4
Eine bevollmächtigte Person muss auch ein vorgefertigtes Zertifikat in der Bank erhalten, da es in 2 Kopien erstellt wird und der Kunde muss seine Unterschrift, das Eingangsdatum und das Siegel der Organisation auf die Kopie der Bank setzen.