Sie dürfen jahrelang kein Radio in der Küche benutzen, müssen aber trotzdem dafür bezahlen. Auch wenn die Buchse für den Receiver längst mit Tapete überklebt ist, kommen regelmäßig Rechnungen für einen Dienst, den man nicht nutzt. Um das Radio nicht zu bezahlen, müssen Sie erst einmal „bei den Behörden“herumlaufen.
Anleitung
Schritt 1
Das städtische Funknetz kann nicht "bei Nichtzahlung" abgeschaltet werden - es gilt als die wichtigste Benachrichtigungsmethode in Notsituationen. Selbst wenn Sie die Rechnungen für die Nutzung des Funkpunkts jahrelang ignorieren, führt dies daher nur zu einer Anhäufung von Schulden, eine Trennung des Dienstes wegen Nichtzahlung ist in diesem Fall unmöglich. Sie kann nur durch einen persönlichen Antrag des Eigentümers (der verantwortliche Mieter oder der Eigentümer, auf dessen Namen der Funkpunkt eingetragen ist) oder durch eine notariell beglaubigte Vollmacht erfolgen.
Schritt 2
Wenden Sie sich an das Sendenetz Ihrer Stadt. Dort erhalten Sie ein Antragsformular zum Ausschalten des Radios. Darüber hinaus benötigen Sie für die Arbeit eines Elektrikers, der das Radio in Ihrer Wohnung ausschaltet, eine Quittung für die Zahlung (dies ist ein kostenpflichtiger Service, die Kosten sind relativ gering und vergleichbar mit der monatlichen Abonnementgebühr). Sie können die Quittung bei der Post oder bei jeder Bank bezahlen. Die beste Option ist die Sberbank, hier wird Ihnen keine Provision berechnet.
Schritt 3
Wenn Sie bereits Schulden für einen Radiosender haben, müssen Sie diese vollständig begleichen und eine Schuldenfreiheitsbescheinigung von der Wohnungsbaugenossenschaft oder der Einheitlichen Siedlungsstelle erhalten. Andernfalls wird Ihr Antrag auf Sperrung nicht akzeptiert.
Schritt 4
Besuchen Sie das Büro des städtischen Radiosenders erneut und führen Sie Ihren Reisepass, einen ausgefüllten Antrag auf Abmeldung, eine Schuldenfreiheitsbescheinigung sowie eine Quittung über die Zahlung für die Dienste des Monteurs mit. Nach Eingang des Antrags wird Ihnen das Datum mitgeteilt, an dem die physische Trennung des Funkpunkts vorgenommen wird.
Schritt 5
Am vereinbarten Tag kommt ein Monteur zu Ihnen und teilt Ihnen nach Erledigung der notwendigen Arbeiten mit, dass die Wohnung vom drahtgebundenen Rundfunk getrennt wurde.
Schritt 6
Senden Sie die Unterlagen über die Trennung an die Wohnungsbaugenossenschaft oder das Unified Settlement Center. Und erst danach wird die Abonnementgebühr für die Nutzung des Radios nicht mehr aufgeladen. Als Tag der Stilllegung gilt in diesem Fall der Tag der Antragstellung bei der GTS.