Auch wenn ein Unternehmer, der das vereinfachte Besteuerungssystem anwendet, im Berichtszeitraum (Kalenderjahr) keine Einkünfte erzielt hat, ist er verpflichtet, eine sogenannte Nullerklärung an das Finanzamt abzugeben. Es kann mit verschiedenen Programmen und Online-Diensten erstellt werden, einschließlich kostenlos. Es wird jedoch nicht schwierig sein, das Erklärungsformular selbst am Computer oder von Hand auszufüllen.
Anleitung
Schritt 1
Das Titelblatt der Meldung füllen Sie wie gewohnt aus, indem Sie in die Pflichtfelder Ihre TIN, den Meldezeitraum, für den die Meldung abgegeben wird, das Meldejahr etc. eintragen die Erläuterungen im Erklärungsformular selbst sein. Es wird nicht überflüssig sein, im Zusammenhang mit der Nutzung des vereinfachten Steuersystems auch die Hinweise zum Ausfüllen einer einzigen Steuererklärung zu verwenden. Es ist nicht schwer, es im Internet zu finden, die zuverlässigste Quelle sind die Websites der Regionalbüros des Föderalen Steuerdienstes Russlands. In den Feldern, die für Ihren Fall irrelevant sind (z. B. ein Kontrollpunkt, den nur Organisationen haben, dürfen Unternehmer nicht) in jede Zelle Bindestriche setzen.
Schritt 2
Von größtem Interesse für einen solchen Fall ist die zweite Seite der Erklärung, auf der die Einkünfte des Unternehmers ausgewiesen werden. Aber auch hier ist der Algorithmus einfach: In den Grafiken, die die Einnahmen am Ende des ersten, zweiten, dritten Quartals und des Jahres widerspiegeln sollen, setzen Sie in jede Zelle statt Zahlen Bindestriche. Eine Ausnahme bildet die Spalte für die Höhe der Beiträge zu außerbudgetären Mitteln. Sie sind zu diesen Abzügen verpflichtet, unabhängig davon, ob Sie ein Einkommen haben oder nicht: Diese Verpflichtung wird Ihnen standardmäßig für die gesamte Dauer Ihrer Tätigkeit als Einzelunternehmer übertragen.
Die restlichen Abschnitte der Erklärung werden in der gleichen Reihenfolge wie in jedem anderen Fall ausgefüllt.
Schritt 3
Vergessen Sie nicht, dieses Dokument mit Ihrer Unterschrift zu beglaubigen. Die fertige Deklaration können Sie per Post mit einem wertvollen Brief mit Anlagenliste (und auf Wunsch und für mehr Sicherheit - mit Empfangsbestätigung, aber auch Ihre Kopie des Inventars mit Postquittung genügt.) Beweise). Sie können die Erklärung auch persönlich beim Finanzamt abgeben und der diensthabenden Person in der Lobby oder in einem speziellen Schaufenster (je nach Prüfung) übergeben. In diesem Fall ist sie in zweifacher Ausfertigung auszudrucken oder eine Kopie davon als akzeptiert zu kennzeichnen.