Die Frage der Berechnung des Urlaubsgeldes bei Kündigung kann heute als durchaus relevant angesehen werden, da sich fast alle Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Buchhalter mit diesem Verfahren auseinandersetzen mussten. Und natürlich können Sie zu diesen Zwecken das Programm "1C 8.3 Accounting" verwenden, das die Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation berücksichtigt, das allen Mitarbeitern jährlich 28 Kalendertage Urlaub garantiert.
Berechnung des Urlaubsgeldes bei Entlassung
Bei der Berechnung des Urlaubsgeldes mit dem Produkt "1C 8.3 Buchhaltung" ist zu berücksichtigen, dass in diesem Fall im Gegensatz zu spezialisierten Programmen die Berechnung selbst manuell erfolgen muss. Dazu müssen Sie die Formel verwenden:
Vergütung = Anzahl nicht realisierter Urlaubstage x Durchschnittsverdienst.
Das heißt, die Berechnung berücksichtigt das durchschnittliche Jahreseinkommen und nicht genutzte Urlaubstage. Darüber hinaus ist es für Stakeholder wichtig zu wissen, dass diese Abfindung an den ausscheidenden Mitarbeiter am letzten Arbeitstag gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auszuzahlen ist.
Ein wichtiger Punkt ist die Ermittlung der nicht realisierten Urlaubstage. Er berechnet sich als Produkt aus der Anzahl der gearbeiteten Monate pro Jahr und den darauf entfallenden Urlaubtagen. Wird der Urlaub teilweise in Anspruch genommen, müssen die verkauften Ruhetage vom obigen Ergebnis abgezogen werden.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation einen Jahresurlaub für Arbeitnehmer in Höhe von 28 Kalendertagen festlegt, beträgt die Anzahl der Urlaubstage, die als konstanter Wert für jeden gearbeiteten Monat bestimmt wird, 2, 33 (28 /12). Und unvollständige Produktionsmonate werden nach mathematischen Regeln auf den Gesamtwert aufgerundet. Beispielsweise wären 10 Tage „0“und 20 Tage „1“.
Einrichten des Programms "1C 8.3 Abrechnung"
Um das Urlaubsgeld zu berechnen, müssen Sie zunächst einige vorbereitende Maßnahmen für die Einrichtung des Programms treffen. Dazu müssen Sie die folgenden Aktionen ausführen:
- "Gehalt und Personal" (eingeben);
- "Gehaltseinstellung" (klicken);
- "In diesem Programm" (das Etikett wird gesetzt);
- "Gehaltsabrechnung" (klicken Sie auf die Schaltfläche);
- "Gehaltsabrechnung" und "Aufzeichnungen führen" (Häkchen werden gesetzt);
- "Automatisch neu berechnen" (bei Bedarf das Kästchen ankreuzen);
- "Rückstellungen" (eingeben);
- "Erstellen" (klicken Sie auf die Schaltfläche);
- "Name der Gebühr" (die Spalte ausfüllen);
- "Einkommenscode" (die Spalte ausfüllen);
- "Sonstiges Einkommen" (Spalte ausfüllen);
- „Voll steuerpflichtiges Einkommen …“(Spalte ausfüllen);
- "Reflexionsmethode" (Spalte ausfüllen);
- "Klausel 8, Artikel 255 der Abgabenordnung der Russischen Föderation" (die Spalte ausfüllen);
- Methode der Rückstellung (entspricht dem Buchführungskonto);
- "Aufnehmen und schließen" (Taste drücken).
Anspruch auf Urlaubsgeld bei Entlassung
Zur Berechnung des Urlaubsgeldes bei Entlassung eines Arbeitnehmers sieht das Programm "1C 8.3 Buchhaltung" folgende Maßnahmen vor:
- "Gehalt und Personal" (betreten Sie den Abschnitt);
- "Alle Gebühren" (klicken Sie auf den Link);
- "Erstellen" (klicken Sie auf die Schaltfläche im Fenster);
- "Gehaltsabrechnung" (klicken Sie auf den Link);
- "Organisation" (Füllfrist ausfüllen);
- "Hinzufügen" (wählen Sie einen Mitarbeiter aus der Liste aus);
- "Ansammeln" (drücken Sie die Taste);
- "Urlaubsentschädigung …" (folgen Sie dem Link);
- geben Sie den vorläufig berechneten Betrag des Urlaubsgeldes in der entsprechenden Zeile an;
- "OK" (drücken Sie die Taste);
- "Aufgelaufen" (drücken Sie die Taste);
- Gebühren und deren Entschlüsselung überprüfen;
- "OK" (drücken Sie die Taste ";
- die Richtigkeit der Angaben in den Feldern "Beiträge" und "Einkommenssteuer" überprüfen;
- "Aufnahme" (drücken Sie die Taste);
- "Post" (Drücken Sie die Taste);
- "DtKt" (Drücken Sie die Taste);
- Überprüfen Sie die Angaben zur Höhe des Urlaubsgeldes, die bei der Entlassung im Fenster angezeigt werden, sowie die Angaben zu Gehalt, Einkommensteuer und Beiträgen.