Das Aktionärsregister ist ein Dokument, das alle Daten über eine Aktiengesellschaft, Aktionäre, Kategorien, Dividenden und Dokumente zur Bestätigung von Wertpapiergeschäften enthält.
Anleitung
Schritt 1
Aktiengesellschaften mit weniger als 50 Mitgliedern führen das Aktionärsregister selbständig. Bei einer Teilnehmerzahl von mehr als 50 Aktionären geht der Fall der Registerführung auf eine konzessionierte Organisation über.
Schritt 2
Das Aktionärsregister enthält Angaben über die Aktiengesellschaft, die Höhe des genehmigten Kapitals, die Anzahl und den Nennwert der Aktien, Angaben zu allen Personen, die nominell Aktieninhaber oder deren Eigentümer sind. Es enthält auch Informationen über die von der Gesellschaft zurückgekauften Aktien (Menge, Wert und Kategorien); Daten zur Zahlung von Dividenden; Einzelheiten zu Dokumenten, die Transaktionen mit Aktien bestätigen.
Schritt 3
Eine Aktiengesellschaft ist verpflichtet, für jeden Aktionär oder Nominee-Aktionär ein persönliches Konto im Register zu eröffnen, Geschäfte mit Aktien nur in seinem Namen durchzuführen, Zugang zum Aktionärsregister zu gewähren, Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen, Auszüge zu erstellen und andere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Führung des Registers.
Schritt 4
Sie können das Register in Papierform oder elektronisch führen. Die Papierversion ist das Original und muss vom Verwaltungsratspräsidenten und dem Hauptbuchhalter unterschrieben und mit dem Siegel beglaubigt werden.
Schritt 5
Alle Änderungsprotokolle werden auf Antrag eines Aktionärs oder Nominee-Aktionärs innerhalb von 3 Tagen in das Register eingetragen. Eventuelle Benotungen werden anhand von Belegen vorgenommen. Dies können Verpfändungsverträge oder Kauf- und Verkaufsverträge von Anteilen, Abtretungsaufträge, gerichtliche Handlungen sein.