Gemäß Artikel 246 der Abgabenordnung der Russischen Föderation müssen Organisationen die Einkommensteuer berechnen und an den Bundeshaushalt abführen. Als Zahler werden neben russischen Unternehmen auch in Russland tätige ausländische Unternehmen anerkannt. Der Einkommensteuersatz beträgt 20 %. Sie müssen jährlich Steuern zahlen, und jedes Quartal müssen Sie Vorauszahlungen an den Haushalt berechnen und zahlen.
Anleitung
Schritt 1
Bestimmen Sie zunächst das zu versteuernde Einkommen der Organisation. Dazu gehören Einnahmen, nicht betriebliche Erträge (z. B. Zinsen auf eine Einlage, eine positive Wechselkursdifferenz, der Wert einer unentgeltlich erhaltenen Immobilie usw.). Denken Sie daran, dass Einnahmen in Form einer Vorauszahlung nicht in die Steuerbemessungsgrundlage einbezogen werden, falls die Produkte nicht versandt oder die Arbeiten nicht abgeschlossen werden. Auch Beiträge von Gesellschaftern zum genehmigten Kapital, Fremdmittel, Mittel zur gezielten Finanzierung sind keine Einnahmen.
Schritt 2
Berechnen Sie die abzugsfähigen Ausgaben. Sie müssen wirtschaftlich begründet und dokumentiert sein. Dies kann die Kosten für die Herstellung und den Verkauf von Produkten (z. B. Löhne, Abschreibung von Eigentum, Materialeinkauf) und andere umfassen. Die abzugsfähigen Ausgaben umfassen keine Geldbußen, Strafen und andere Ausgaben gemäß Artikel 270 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.
Schritt 3
Berechnen Sie nach der Ermittlung der Einnahmen und Ausgaben den Gewinn der Organisation für das dritte Jahr. Ziehen Sie dazu die Ausgaben von den Einnahmen ab. Wenn Sie letztes Jahr einen Verlust hatten, ziehen Sie diesen von Ihrem Gewinn ab. Multiplizieren Sie die resultierende Zahl mit dem Einkommensteuersatz (20%).
Schritt 4
Angenommen, Sie verkaufen Lebensmittel, die Sie in einer anderen Region kaufen. Der Umsatz im laufenden Jahr beträgt 1.100.000 Rubel. Die Warenkosten betragen 400.000 Rubel. Die Kosten umfassen:
- Gehalt des Personals - 120.000 Rubel;
- Miete für Räumlichkeiten - 180.000 Rubel.
Im vergangenen Jahr hatte das Unternehmen einen Verlust in Höhe von 20.000 Rubel. Der steuerpflichtige Gewinn berechnet sich also wie folgt: Einnahmen (1.100.000 Rubel) - Warenkosten (400.000 Rubel) - Gehälter des Personals (120.000 Rubel) - Miete der Räumlichkeiten (180.000 Rubel) - Verlust der Vorjahre (20.000 Rubel) = 380.000 Rubel. Dieser Betrag muss mit dem Einkommensteuersatz multipliziert werden: 380.000 Rubel * 20% = 76.000 Rubel.