Ein verbundenes Unternehmen ist ein Unternehmen, das einer größeren Muttergesellschaft untergeordnet ist, die deren Tochtergesellschaft ist. Der Begriff „verbundenes Unternehmen“ist gleichbedeutend mit „Tochtergesellschaft“.
Mitgliedsorganisationen
Im russischen Recht tauchte 1995 der Begriff „Verbundenheit“auf. Verbundene Personen sind Personen, die in Vermögensverhältnissen miteinander verbunden sind und sich gegenseitig beeinflussen können. Darunter sind Mitglieder des Verwaltungsrats, des Aufsichtsrats oder eines anderen Leitungsorgans.
Ein notwendiges Attribut eines verbundenen Unternehmens ist ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen einer juristischen Person und einem verbundenen Unternehmen. Sie können Eigentum, vertraglich oder verwandt sein.
Das russische Gesetz verbietet die Weitergabe von Beschaffungsdokumenten an verbundene Unternehmen, was Transparenz bei der Beschaffung und fairen Wettbewerb gewährleistet.
Manchmal können verbundene Unternehmen Personen sein, die die Handlungen des Unternehmens beeinflussen, ohne über solche Befugnisse formell und rechtlich zu verfügen.
Konzept und Merkmale verbundener Unternehmen
Der Begriff "verbundene Unternehmen" wurde dem ausländischen Recht entlehnt und ist seit 1992 weit verbreitet. In Russland wird dieser Begriff jedoch in einer etwas anderen Bedeutung verwendet als der westliche. Ein wesentliches Merkmal der Zugehörigkeit ist nach Bundesgesetz 948-1 die Möglichkeit, die wirtschaftliche und wirtschaftliche Tätigkeit von Drittunternehmen und Einzelunternehmern zu beeinflussen.
Wenn in Europa verbundene Unternehmen von anderen Unternehmen abhängig sind, wird der Begriff in der russischen Gesetzgebung sowohl für abhängige als auch für beherrschende Personen verwendet.
Schwierigkeiten bei der Auslegung von verbundenen Unternehmen sind mit der weiten Auslegung des Begriffs verbunden. Im engeren Sinne ist ein verbundenes Unternehmen ein Unternehmen, an dem ein anderer eine Minderheitsbeteiligung hält (sie besitzt weniger als 50% der Anteile). Verbundene Unternehmen sind sachlich und organisatorisch miteinander verbunden.
Im engeren Sinne ist ein verbundenes Unternehmen ein Unternehmen, an dem ein anderer eine Minderheitsbeteiligung hält, d.h. sie besitzt weniger als 50 % der stimmberechtigten Aktien. Das Unternehmen, das mehr als 50 % der Anteile eines anderen hält, wird als Mutterunternehmen bezeichnet. Eine Minderheitsgesellschaft ist eine Tochtergesellschaft oder ein Tochterunternehmen. Das Tochterunternehmen ist immer verbunden, jedoch ist der Begriff Tochterunternehmen vorzuziehen, wenn eine externe Kontrolle über die Mehrheit der Anteile des betreffenden Unternehmens besteht.
TNCs in Regionen, die von der Muttergesellschaft entfernt liegen, greifen häufig auf die Gründung von verbundenen Unternehmen zurück.
Die Gesellschaft kann als Zweigniederlassung der Muttergesellschaft auftreten, während sie aufgrund einer Vereinbarung an der Geschäftsführung der verbundenen Gesellschaft teilnimmt. Daher wird das Filial- und Regionalnetzwerk als Affiliate-Netzwerk bezeichnet.
Das verbundene Unternehmen, obwohl es seine eigene wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, unterstützt die Politik des Mutterunternehmens voll und ganz und ist von deren Entscheidungen abhängig. Die Zugehörigkeit wird oft verwendet, um ein Unternehmen künstlich aufzuspalten, um die Steuerbemessungsgrundlage zu optimieren.