Ein privates Unternehmen ist eine Rechtsform des Eigentums, bei der das gesamte Eigentum einem oder mehreren Eigentümern gehört. Das Zivilrecht der Russischen Föderation bezieht sich auf seine Varianten: ein Familienunternehmen, individuelles Unternehmertum, die Eröffnung von LLC und CJSC.
Ein Einzelunternehmer ist eine natürliche Person, die unternehmerisch tätig ist, ohne eine juristische Person zu bilden. Ein einzelner Unternehmer muss jedoch das im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegte staatliche Registrierungsverfahren durchlaufen. Ein Privatunternehmer haftet für seine Risiken mit dem Eigentum des Unternehmens. Er erwirtschaftet einen Gewinn ausschließlich auf eigene Gefahr und Gefahr. Mitarbeiter von staatlichen und kommunalen Stellen sind zu solchen Tätigkeiten nicht berechtigt.
Ein Familienunternehmen ähnelt in seiner Organisations- und Rechtsform einem Einzelunternehmen. Es basiert auf der Arbeit und den Bemühungen einer Familie, nicht einer Person. Das Familienunternehmen wird vereinfacht beim Finanzamt angemeldet. Auch in Höhe der vom Unternehmen gezahlten Steuern sind Entlastungen für Familienunternehmen vorgesehen.
LLC steht für „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“. Dies ist ein Unternehmen, dessen genehmigtes Kapital aus den Aktien eines oder mehrerer Teilnehmer besteht. Gegebenenfalls haften sie für die Verbindlichkeiten der GmbH mit dem Betrag, den sie in das Geschäft investiert haben. Daher muss für eine LLC eine Mindestgröße des genehmigten Kapitals festgelegt werden. Der Hauptzweck seiner Schaffung besteht darin, finanziellen Gewinn zu erzielen. Unmittelbar nach der Gründung eines solchen Handelsunternehmens verlangt der Gesetzgeber die Schaffung eines Leitungsgremiums, das in der Regel aus mehreren Gründern besteht. Dies ist die häufigste Form der Gründung einer juristischen Person.
Auch eine geschlossene Aktiengesellschaft wird von mehreren Gründern gewinnorientiert gegründet. Die CJSC gibt eine bestimmte Anzahl von Aktien aus, die nur an die Aktionäre dieser Gesellschaft verteilt werden können. Das Gesetz legt die maximal mögliche Anzahl von Aktionären fest - es sollten nicht mehr als fünfzig sein.