Welche Meldungen Müssen An Einzelne Unternehmer Eingereicht Werden

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Anonim

Für ein erfolgreiches Unternehmen muss ein einzelner Unternehmer wissen, welche Berichte er in welchem Zeitraum vorlegen muss. Die Art der Berichterstattung hängt von mehreren Faktoren ab - dem von ihm angewandten Steuersystem sowie der Verfügbarkeit seiner Mitarbeiter.

Welche Meldungen müssen an einzelne Unternehmer eingereicht werden
Welche Meldungen müssen an einzelne Unternehmer eingereicht werden

Unabhängig von der Art der Besteuerung legt der Einzelunternehmer bis zum 20. Januar dem IFTS einen Bericht über die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten vor. Dazu wird für jeden Tag oder Monat die Anzahl der Mitarbeiter berechnet (einschließlich krankgeschriebener, beurlaubter Mitarbeiter), dann wird dieser Indikator aufsummiert und durch die Anzahl der Tage in einem Monat oder Jahr geteilt.

IE-Berichterstattung über OSNO

Die IE-Berichterstattung über OSNO ist die umfangreichste. Der Unternehmer ist verpflichtet, vierteljährlich Mehrwertsteuererklärungen an die Aufsichtsbehörde des Eidgenössischen Steuerdienstes abzugeben. Außerdem berichtet er jährlich bis zum 30. April über das 3-NDFL-Formular.

Darüber hinaus muss der Einzelunternehmer eine Erklärung über das geschätzte Einkommen (in Form von 4-NDFL) abgeben – einen Monat nach der Registrierung des Einzelunternehmers oder bei einem bestehenden Einzelunternehmer mit einer geschätzten 50%igen Gewinnsteigerung. Bei nicht rechtzeitig eingereichten Berichten kann dem Unternehmer eine Geldstrafe von 1000 Rubel auferlegt werden.

IP-Reporting zum vereinfachten Steuersystem

Die Meldung von Einzelunternehmern zum vereinfachten Steuersystem ohne Arbeitnehmer wird auf ein Minimum reduziert. Der Unternehmer muss die Steuererklärung nach dem vereinfachten Besteuerungssystem im darauffolgenden Jahr bis zum 30. April nach dem Berichtszeitraum einreichen. Berichte können persönlich, per E-Mail oder per Wertbrief eingereicht werden. Zuvor hat das IFTS auch das Income and Expense Book zertifiziert, aber seit 2013 ist dies nicht mehr notwendig.

IP-Reporting zu UTII

Ein einzelner Unternehmer auf UTII reicht eine vierteljährliche unterstellte Steuererklärung ein - spätestens am 20. des Monats, der auf den letzten im Berichtsquartal folgt. Ein einzelner Unternehmer, der UTII und andere Modi (z. B. STS oder OSNO) kombiniert, reicht auch vollständige Berichte darüber ein. Gleichzeitig müssen Einzelunternehmer eine separate Steuerbuchhaltung führen.

Mitarbeiterberichterstattung

Die Berichterstattung für Arbeitnehmer von Unternehmern ist Standard und unabhängig von der Besteuerung. Jeder einzelne Unternehmer, der Arbeitnehmer beschäftigt, muss bei der FIU und der FSS gemeldet sein. Er ist jeden Monat (bis zum 15. Tag) verpflichtet, Beiträge aus Zahlungen an Arbeitnehmer an Versicherungen und Pensionskassen (auf eigene Kosten) zu leisten. Ihre Größe variiert je nach Aktivität und Steuersystem, der Standard beträgt 30%.

Die Kassen kontrollieren die gezahlten Beiträge durch Berichte, die der einzelne Unternehmer vierteljährlich vorlegen muss. Seit 2014 reicht der Einzelunternehmer der PFR eine Beitragsmeldung im einheitlichen Formular RSV-1 ein. Die letzten Fristen sind der 15. Mai, August, November, Februar. Die Meldung an die Sozialversicherungskasse erfolgt bis zum 15. Tag des ersten Monats nach dem Meldequartal. Der SP stellt den Fonds selbst keine Berichterstattung zur Verfügung.

Außerdem handelt ein Einzelunternehmer als Steuerbevollmächtigter und ist verpflichtet, monatlich 13% der Gehälter der Mitarbeiter an den Haushalt zu überweisen. Jedes Jahr legt er dem Federal Tax Service Inspectorate einen Bericht in Form von 2-NDFL über die gezahlte Einkommensteuer für jeden Arbeitnehmer vor.

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