Welche Unterlagen Müssen Bei Einer „vereinfachten Steuer“beim Finanzamt Eingereicht Werden?

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Welche Unterlagen Müssen Bei Einer „vereinfachten Steuer“beim Finanzamt Eingereicht Werden?
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Anonim

Die vereinfachte Besteuerung oder das vereinfachte Steuersystem erleichtert das Leben eines Unternehmers erheblich. Es ermöglicht Ihnen, Steuerabzüge zu reduzieren und bietet die Möglichkeit einer unabhängigen Buchhaltung.

Welche Unterlagen müssen bei einer „vereinfachten Steuer“beim Finanzamt eingereicht werden?
Welche Unterlagen müssen bei einer „vereinfachten Steuer“beim Finanzamt eingereicht werden?

Es ist notwendig

  • - Mitteilung über den Übergang zum vereinfachten Steuersystem gemäß Formular Nr. 26.2-1;
  • - Erklärung nach dem vereinfachten Steuersystem;
  • - Dokumente zur Registrierung einer Registrierkasse;
  • - Informationen über den durchschnittlichen Personalbestand;
  • - Bericht über 2-NDFL;
  • - Bilanzen für LLC.

Anleitung

Schritt 1

Die Anwendung des vereinfachten Steuersystems hat meldepflichtigen Charakter. Dies bedeutet, dass standardmäßig alle Organisationen und Einzelunternehmer OSNO anwenden. Um mit der Nutzung des vereinfachten Steuersystems beginnen zu können, müssen Sie im Steuerbereich eine Anzeige über den Übergang zum vereinfachten Steuersystem einreichen. Dies kann sowohl bei der Registrierung eines neuen Unternehmens als auch bei einem Wechsel von einem anderen Steuersystem (UTII oder OSNO) ab dem nächsten Jahr erfolgen. Im letzteren Fall ist es wichtig, dass Sie Zeit haben, einen Antrag vor dem 31. Dezember des Vorjahres einzureichen.

Schritt 2

Einzelunternehmer und GmbHs müssen bei der Arbeit im vereinfachten Steuersystem während des Jahres keine Unterlagen beim Finanzamt einreichen. Die Erklärung nach dem vereinfachten Besteuerungssystem wird zum Jahresende bis zum 31. März abgegeben.

Schritt 3

Die bei der Anwendung des vereinfachten Steuersystems an den Eidgenössischen Steuerdienst übermittelte Meldung hängt von der Eigentumsform ab. LLC muss zusätzlich zur Erklärung nach dem vereinfachten Steuersystem ab 2013 die vollständige Buchführung führen und innerhalb von 90 Tagen nach Jahresende beim IFTS einreichen. Zu diesen Dokumenten gehören die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.

Schritt 4

Einzelunternehmer und LLCs müssen bis zum 20. Januar Berichte über die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter und bis zum 1. April Steuerberichte in Form von 2-NDFL vorlegen, die Informationen über die aufgelaufene und gezahlte persönliche Einkommensteuer für angestellte Mitarbeiter enthalten.

Schritt 5

Im Rahmen des STS gibt es eine Cash-Methode zur Erfassung von Erträgen. Dies bedeutet, dass Sie entweder alle Zahlungen per Banküberweisung akzeptieren oder eine Kasse verwenden müssen. Für bargeldlose Zahlungen benötigen Sie ein Girokonto, nach den neuen Regeln müssen Sie die Eröffnung nicht beim Finanzamt melden, Banken übermitteln diese Informationen selbst. Wenn Sie Bargeld von der Bevölkerung annehmen möchten, müssen Sie die Kasse mit einem vollständigen Dokumentenpaket (KKT-Pass, Vereinbarung mit der Zentralen Servicestelle, Mietvertrag usw.) beim Finanzamt anmelden.

Schritt 6

Einzelunternehmer und LLCs müssen während des Jahres ein Einnahmen- und Ausgabenbuch führen. Beim vereinfachten Besteuerungssystem - "Einkommen" (6%) ist es notwendig, alle Geldeingänge von Käufern zu erfassen. Bei Anwendung des vereinfachten Steuersystems – „Einkommen minus Aufwendungen“(15 %) müssen Sie auch alle mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Kosten dokumentieren. Nach den neuen Vorschriften ist es nicht erforderlich, das Buch beim Finanzamt zu beglaubigen, aber Mitarbeiter des Bundessteuerdienstes können es jederzeit verlangen.

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