So Erhalten Sie Eine Pauschale Für Die Geburt Eines Kindes

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So Erhalten Sie Eine Pauschale Für Die Geburt Eines Kindes
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Anonim

Während der Schwangerschaft steht jede werdende Mutter vor der Frage, bei der Geburt eines Kindes eine Pauschale zu erhalten. Tatsächlich ist dies eine ziemlich schwierige Frage, denn es braucht viel Zeit, Geduld und Dokumente.

So erhalten Sie eine Pauschale für die Geburt eines Kindes
So erhalten Sie eine Pauschale für die Geburt eines Kindes

Anleitung

Schritt 1

Anspruch auf diese Zulage haben Eltern oder Ersatzpersonen. Werden zwei oder mehr Kinder geboren, wird die Zulage für jedes Kind separat gezahlt.

Schritt 2

Die Höhe des Zuschusses, das Verfahren für den Erhalt und die Bedingungen für seine Ernennung werden vom Staat geregelt. Nach dem Bundesgesetz vom 19. Mai 1995 Nr. 81-FZ "Über staatliche Leistungen an Bürger mit Kindern" (in der Fassung vom 24. Juli 2009 Nr. 213-FZ) ist die Höhe einer einmaligen Leistung bei der Geburt eines Kindes sowie eine Pauschalleistung bei der Übertragung eines Kindes in eine Familie ab dem 1. Januar 2010 betragen 10988, 85 Rubel. Diese Zahlung erfolgt zu Lasten der Sozialversicherungskasse der Russischen Föderation Die Zulage sollten Sie spätestens sechs Monate nach der Geburt des Kindes beantragen.

Schritt 3

Bewerben Sie sich am Arbeitsplatz der Mutter oder des Vaters, für Bürger der Russischen Föderation müssen Sie eine Geburtsurkunde des Kindes mitführen. Sind beide Elternteile erwerbstätig, so ist eine Bescheinigung vom Arbeitsort des zweiten Elternteils vorzulegen, dass ihm die Zulage nicht gezahlt wurde.

Schritt 4

Bereits bei den Sozialversicherungsträgern sollten Sie nach dem etablierten Muster eine Erklärung schreiben, der Arbeitgeber kann seinem Arbeitnehmer auch einmalige Hilfeleistungen gewähren. Dazu müssen Sie auch einen Antrag schreiben und die erforderlichen Unterlagen vorlegen.

Schritt 5

Der gesamte Leistungsbetrag wird spätestens 10 Tage nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ausbezahlt.

Schritt 6

Wenn beide Elternteile keinen festen Arbeitsplatz haben und kein Vollzeitstudium absolvieren, sollten Sie sich an die Gebietskörperschaften des Sozialschutzes wenden.

Schritt 7

Sie sollten bei sich haben: - eine Erklärung über die Ernennung der Leistungen (wird auf das Sberbank-Konto oder auf das angegebene persönliche Konto überwiesen);

- Kopien der Ausweise der Eltern;

- Geburtsurkunde des Kindes und deren Kopie;

- eine im Standesamt ausgestellte Geburtsurkunde eines Kindes im Formular Nr. 24 und deren Kopie;

- Auszüge aus Arbeitsbüchern, aus denen hervorgeht, dass die Eltern nicht arbeiten;

- Sie sollten sich von den örtlichen Sozialschutzbehörden eine Bescheinigung darüber besorgen lassen, dass der zweite Elternteil diese Leistung noch nicht bezogen hat.

Schritt 8

Das Geld wird ebenfalls innerhalb von 10 Tagen ausgezahlt. Wenn beide Elternteile studieren, dann legen Sie bitte eine Bescheinigung des Dekanats über die Vollzeitstudierende des Elternteils, einen Antrag im vorgeschriebenen Formblatt, eine Bescheinigung im Formblatt Nr. 24, eine Bescheinigung des Studienorts der zweiten Elternteil, dass ihm dort die Zulage nicht ausgezahlt wurde. Die Zulage wird nach dem gesetzlich festgelegten Verfahren gezahlt.

Schritt 9

Alleinerziehende Mütter sollten auch Dokumente einreichen, die ihren Status bestätigen.

Schritt 10

Wird ein Totkind geboren, wird diese Leistung nicht gezahlt. Im Falle des Todes eines Kindes nach seiner Anmeldung beim Standesamt wird der Zuschuss jedoch weiterhin gezahlt.

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