Die einheitliche Steuer wird von einzelnen Unternehmern und Organisationen entrichtet, die das vereinfachte Besteuerungssystem anwenden. Sie kann zu einem Satz von 6% vom Betrag der Einnahmen oder zu einem Satz von 15% vom Betrag der Einnahmen abzüglich der Ausgaben erhoben werden.
Anleitung
Schritt 1
Erfassen Sie die Steuerkennzahlen periodengerecht das ganze Jahr über im Einnahmen- und Ausgabenbuch. Berücksichtigen Sie keine Transaktionen, die die Steuerbemessungsgrundlage im vereinfachten Steuersystem nicht beeinflussen.
Schritt 2
Gestalten Sie das Buch wie folgt: Schnüren Sie die Seiten, nummerieren Sie sie und geben Sie ihre Gesamtzahl auf der letzten Seite an. Fügen Sie die Unterschrift des Leiters der Organisation (Einzelunternehmer) und das Siegel in das Dokument ein und reichen Sie es dann zur Beglaubigung beim Finanzamt ein.
Schritt 3
Drucken Sie die Blätter des Buches am Ende des Berichtszeitraums auf Papier, wenn Sie es elektronisch führen. Am Ende des Steuerzeitraums nummerieren und schnüren Sie ihn und geben Sie die Anzahl der erhaltenen Seiten an. Beglaubigen Sie es mit der Unterschrift des Kopfes und dem Siegel sowie der Unterschrift und dem Siegel des Finanzbeamten.
Schritt 4
Berücksichtigen Sie im Buch Erträge aus Verkäufen und nicht betriebliche Erträge auf Barbasis. In diesem Fall ist der Tag des Einkommenseingangs der Tag des Geldeingangs, des Vermögens oder der Schuldenrückzahlung auf andere Weise. Beim Besteuerungsgegenstand „Einkommen“wird die Bemessungsgrundlage nicht um den Betrag der Aufwendungen gekürzt (ausgenommen Aufwendungen für Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und Versicherungsprämien). Beim Besteuerungsgegenstand „Einkommen minus Aufwendungen“werden nur wirtschaftlich begründete und nachgewiesene Kosten berücksichtigt.
Schritt 5
Am Ende des Besteuerungszeitraums einen Hinweis auf Abschnitt I des Buches ausstellen, wenn der Besteuerungsgegenstand Einnahmen abzüglich Ausgaben sind. Geben Sie in Zeile 010 Einnahmen, in Zeile 020 - Ausgaben, in Zeile 030 - die Differenz zwischen dem gezahlten Mindestbetrag und den berechneten Einzelsteuern für die vorangegangene Steuerperiode an. Geben Sie einen positiven Wert für die Steuerbemessungsgrundlage in Zeile 040 oder einen negativen Wert in Zeile 041 ein.
Schritt 6
Erstellung und Abgabe einer Einzelsteuererklärung für das 1. Quartal, ein halbes Jahr, 9 Monate bei Vorauszahlungen der Einzelsteuer spätestens 25 Tage nach dem Ende des jeweiligen Berichtszeitraums beim Finanzamt. Die Erklärung wird in Rubel (ohne Kopeken) ausgefüllt.
Schritt 7
Bestimmen Sie die Höhe der Mindeststeuer am Ende des Besteuerungszeitraums, wenn der Besteuerungsgegenstand Einnahmen abzüglich Ausgaben sind. Sie beträgt 1 % des zu versteuernden Einkommens. Vergleichen Sie den Wert mit der berechneten Pauschalsteuer zum regulären Satz. Sie müssen den Betrag bezahlen, der sich als höher herausstellt.
Schritt 8
Am Ende des Jahres eine überarbeitete Erklärung erstellen, die spätestens am 30. April des Jahres nach dem abgelaufenen Steuerzeitraum (für Organisationen - spätestens am 31. März) eingereicht wird. Ziehen Sie von der Summe der für 9 Monate gezahlten Vorschüsse, berechnet für das Jahr, die Abgeltungssteuer sowie die Höhe der gezahlten Beiträge und Leistungen ab. Wenn eine Überzahlung für Steuern vorliegt, wird die Zeile 060 darin nicht ausgefüllt und die Überzahlung wird in Zeile 070 widergespiegelt.
Schritt 9
Führen Sie die Zahlung der einheitlichen Steuer innerhalb der gleichen Fristen durch, die für die Einreichung der Steuererklärungen festgelegt wurden.