Russische Geschäftsleute haben die Möglichkeit, nicht nur Geschäfte im eigenen Land zu entwickeln, sondern auch neue Firmen und Niederlassungen im Ausland zu eröffnen. Dies ist am einfachsten in Ländern möglich, die ausländische Kapitalzuflüsse begrüßen, wie die Tschechische Republik.
Es ist notwendig
- - Gründungsdokumente der zukünftigen Organisation;
- - Reisepass;
- - Geld für das genehmigte Kapital.
Anleitung
Schritt 1
Stellen Sie das für das genehmigte Kapital benötigte Geld zur Verfügung. Nach tschechischem Recht sind es für ein ausländisches Unternehmen mindestens zweihunderttausend tschechische Kronen oder etwa siebeneinhalbtausend Euro.
Schritt 2
Entscheiden Sie, welche Art von Geschäft Sie starten möchten. Journalisten berichten, dass Bereiche wie das Hotel- und Restaurantgeschäft bei russischen Unternehmern am beliebtesten sind. Dies lässt sich damit erklären, dass die Ausrichtung des Geschäfts auf die zahlreichen Touristen in der Tschechischen Republik durchaus profitabel ist. Bitte beachten Sie, dass einige Aktivitäten lizenzpflichtig sind. Dazu gehört beispielsweise der Handel.
Schritt 3
Sammeln Sie die erforderlichen Unterlagen ein. In Russland benötigen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis. Dies kann bei der GUVD Ihrer Stadt erfolgen. Bereiten Sie auch Gründungsdokumente wie Gesellschaftsvertrag und Registrierungsantrag vor. Anwälte können Ihnen dabei helfen. Sie können diese Dokumente in Russland erstellen und sie dann ins Tschechische übersetzen, oder direkt in der Tschechischen Republik mit Hilfe lokaler Anwälte, was bevorzugter ist.
Schritt 4
Eröffnen Sie ein Bankkonto bei einer tschechischen Bank. Darauf müssen Sie einen Betrag in Höhe des genehmigten Kapitals der Gesellschaft setzen.
Schritt 5
Registrieren Sie Ihr Unternehmen. Sie können dies persönlich tun, indem Sie mit einem Touristen- oder Geschäftsvisum in das Land einreisen. Das vorbereitete, notariell beglaubigte Dokumentenpaket ist beim Bezirkshandelsgericht am Ort der Eintragung der Organisation einzureichen. Ihre Organisation muss im Handelsregister eingetragen sein und Ihnen muss eine Erklärung darüber gegeben werden. Dann melden Sie die Organisation bei Ihrem örtlichen Finanzamt an.
Schritt 6
Wenn Sie nur ein befristetes Visum haben, beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund Ihres Unternehmens.