In der Tschechischen Republik hat sich ein günstiges Umfeld für die Gründung und Geschäftstätigkeit entwickelt. In der Tschechischen Republik wird jedes kleine und mittlere Unternehmen vom Staat unterstützt, was Ausländer anzieht. Gleichzeitig ist die Eröffnung eines Unternehmens in Tschechien der erste Schritt zur Entwicklung Ihres Unternehmens. Darüber hinaus ist dies fast der zuverlässigste Weg, um eine Aufenthaltserlaubnis im Land zu erhalten.
Es ist notwendig
- - Bescheinigungen über keine Vorstrafen;
- - Büroraum;
- - Startkapital.
Anleitung
Schritt 1
Besorgen Sie sich zunächst ein polizeiliches Führungszeugnis der Tschechischen Republik und des Landes, in dem Sie Staatsbürger sind.
Schritt 2
Finden Sie einen Büroraum oder vereinbaren Sie eine legale Adresse. Danach erhalten Sie vom Eigentümer der Immobilie einen Vertrag, Auszüge aus dem Handelsregister und dem Liegenschaftskataster. Die Meldeadresse kann mit der gesetzlichen Adresse übereinstimmen, aber bei Kontrollen müssen Sie einen Arbeitsplatz vorweisen, der die Nutzung eines Teils der Wohnung als Arbeitsbüro bestätigt.
Schritt 3
Wenden Sie sich als nächstes an einen Notar und holen Sie sich ein notarielles Protokoll, in dem Sie die Satzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung unterzeichnen. Außerdem erhalten Sie einen Auszug mit den Anteilen der einzelnen Eigentümer, wenn es mehrere Gründer in Ihrem Unternehmen gibt. Zu diesem Zeitpunkt sollten Sie bereits entscheiden, wer der Direktor des Unternehmens wird.
Schritt 4
Gehen Sie mit dem erhaltenen Notarprotokoll zur Bank, wo Sie das genehmigte Kapital der Gesellschaft auf ein spezielles Konto einzahlen müssen.
Schritt 5
Reichen Sie Ihren Antrag mit allen Unterlagen, die Sie vom Notar und von der Bank erhalten haben, beim Handelsregister ein.
Schritt 6
Die Entscheidung zur Gründung eines Unternehmens wird innerhalb von zwei Wochen getroffen. Es bleibt nur das Ergebnis abzuwarten, das Ihnen schriftlich an die von Ihnen als legal angegebene Adresse zugestellt wird.
Schritt 7
Nachdem Sie die Erlaubnis zur Geschäftstätigkeit erhalten haben, melden Sie das Unternehmen beim Finanzamt an.