Das Wort "Leasing" kommt vom englischen Leasing - "rent". Dies ist ein Finanzinstrument, das Unternehmen und Einzelpersonen hilft, dieses oder jenes Ding zu kaufen. Wörtlich Leasing ist die Bereitstellung eines langfristigen Leasings für ein Auto, eine Wohnung, eine Ausrüstung oder ein Gebäude mit der Möglichkeit des späteren Kaufs.
Der Vertrag kommt zwischen dem Vermieter (ein Unternehmen, das Geräte für längere Zeit zur Miete bereitstellt) und dem Mieter (dem Mieter, der für die Nutzung der Geräte bezahlt) zustande. Nach Ablauf des Vertrages hat das Mieterunternehmen das Recht, einen neuen Vertrag abzuschließen oder den alten zu verlängern. Außerdem hat der Leasingnehmer die Möglichkeit, Geräte zum Restwert zu erwerben.
Der Kauf von Geräten im Rahmen dieser Art von Vereinbarung ermöglicht eine Reduzierung der Steuerlast des Unternehmens (in der Einkommensteuerverordnung). Nicht verbrauchbare Sachen (Gebäude, Ausrüstungen, Unternehmen, Fahrzeuge, Bauwerke und andere unbewegliche und bewegliche Sachen) werden Gegenstand des Leasings.
Das Einkommen der Leasinggesellschaft besteht aus dem Aufschlag, den sie auf die Ausrüstung macht (Banken arbeiten ähnlich und vergeben Kredite an ihre Kunden). Diese Marge kann erheblich sein, denn am Ende der Mietzeit erhält der Kunde das Gerät selbst zu minimalen Kosten (und in einigen Fällen sogar kostenlos).
Internationale Leasingoptionen sind möglich. In diesem Fall können die Unternehmen, die den Vertrag abschließen, ihren Sitz in verschiedenen Ländern haben. Dabei können sogar Industriebetriebe und Produktionsstätten angemietet werden. Einzige Bedingung sollte ihre spätere gewerbliche Nutzung zum Zwecke der Erzielung von Gewinnen und der Erbringung von Dienstleistungen sein. In Russland ist diese Bedingung jedoch ab dem 1. Januar 2011 nicht obligatorisch.
Man unterscheidet zwischen Finanzierungsleasing, wenn nach Ablauf des Vertrages der Vertragsgegenstand (Geräte) unentgeltlich an den Leasingnehmer übergeben wird; und Operating-Leasingverhältnisse, bei denen die Geräte bei Vertragsende vom Leasingnehmer zurückgezahlt werden.
Einzige Ausnahme sind in diesem Fall Naturobjekte und Grundstücke, für die ein besonderes Verfahren für den Verkehr gilt.