Eine geschlossene Aktiengesellschaft bietet ihren Aktionären eine Reihe von Vorteilen. Sie können Aktien, die von anderen Aktionären veräußert werden, erwerben sowie ohne Zustimmung anderer Aktionäre veräußern. Aktionäre haben auch das Recht, ihre eigenen Aktien an die Gesellschaft selbst zu veräußern. Das Wichtigste ist, die Kauf- und Verkaufstransaktion korrekt auszuführen.
Anleitung
Schritt 1
Wenn Sie sich für den Verkauf von CJSC-Aktien entscheiden, informieren Sie unbedingt alle Personen, die zum Vorkaufsrecht berechtigt sind. Andernfalls würden Sie gegen die Satzung verstoßen und Sie könnten haftbar gemacht werden. Wenn keiner der Aktionäre auf Ihr Angebot reagiert hat, bieten Sie Ihre Aktien Dritten an. In diesem Fall müssen Ihnen alle Aktionäre eine schriftliche Kaufverweigerung erteilen.
Schritt 2
Wenn ein Käufer für Ihre Anteile gefunden wird, erstellen Sie einen Kauf- und Verkaufsvertrag. Geben Sie unbedingt den Gegenstand der Transaktion an und geben Sie den Namen des Emittenten der vorgeschlagenen Aktien an. Geben Sie außerdem unbedingt den Nennwert der Aktien, ihre Kategorie und Art, die Registrierungsnummer der Emission und die zu verkaufende Nummer an.
Schritt 3
Bewerten Sie Ihren Bestand vor dem Verkauf. Sie können Ihre Aktien nach Vereinbarung oder nach ihrem Nennwert bewerten. Achten Sie nach dem Kauf- und Verkaufsvorgang darauf, dass die entsprechenden Änderungen, also die Eigentumsübertragung, in das Register eingetragen werden. Die Eintragung in das Register erfolgt gemäß Überweisungsauftrag. Geben Sie im Kaufvertrag unbedingt das Verfahren zur Übertragung dieses Dokuments an und legen Sie die Bestellung dem Registrar vor.
Schritt 4
Um ein Kauf- und Verkaufsgeschäft von Anteilen abzuschließen, legen Sie alle erforderlichen Dokumente vor: Reisepass, Original oder notariell beglaubigte Kopie eines Dokuments für das Recht zum Besitz von Anteilen, Wertpapierzertifikate sowie eine schriftliche Ablehnung aller Teilnehmer am Miteigentum der zum bevorrechtigten Erwerb der angebotenen Aktien.