Der Verkauf von Aktien einer OJSC ist ein einfaches Verfahren, wenn ein kleines Aktienpaket (bis zu 30%) verkauft wird. Ansonsten sieht das Gesetz über Aktiengesellschaften ein ziemlich kompliziertes Verfahren für den Kauf und Verkauf von Aktien vor.
Anleitung
Schritt 1
Eine offene Aktiengesellschaft (OJSC) teilt ihr Kapital bei ihrer Gründung in Form von Aktien zu. Aktien werden in der Regel in nicht urkundlicher Form ausgegeben. Die Erstausgabe von Aktien wird bei einer staatlichen Stelle registriert - dem Federal Service for Financial Markets (FFMS). Ohne eine solche Registrierung sind Transaktionen mit Aktien nicht möglich. OJSC organisiert die Führung des Aktionärsregisters, das Informationen über jeden Aktionär, die Anzahl und Kategorien von Aktien enthält.
Schritt 2
Aktionäre der OJSC haben das Recht, Aktien ohne Zustimmung anderer Aktionäre frei zu verkaufen. Der Verkauf erfolgt auf der Grundlage eines einfachen schriftlichen Vertrages über den Verkauf von Anteilen. Der Verkauf eines Pakets, das mehr als 30 % der Aktien enthält, bereitet einige Schwierigkeiten. Eine Person, die beabsichtigt, mehr als 30 % der Aktien der OJSC zu erwerben, muss den Aktionären der OJSC ein Angebot zum Kauf einer solchen Anzahl von Aktien unter Angabe des vorgeschlagenen Preises dieser Aktien oder der Methode zu ihrer Bestimmung unterbreiten. Ein solches Angebot wird von einer Bankgarantie begleitet, die die Verpflichtung zur Zahlung des Preises der verkauften Aktien bei nicht rechtzeitiger Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung der erworbenen Aktien vorsieht. Stimmen die Aktionäre zu, kommt ein Aktienkauf- und -verkaufsvertrag zustande.
Schritt 3
Nach dem Gesetz muss eine Person, die mehr als 30% der Aktien einer OJSC erworben hat (oder insgesamt besitzt), den Inhabern der verbleibenden Aktien ein Angebot zum Kauf der verbleibenden Aktien unterbreiten (im Gesetz z Angebot wird als obligatorisch bezeichnet). Das Angebot beinhaltet auch die oben beschriebene Bankgarantie. Aktionäre haben das Recht, nach eigenem Ermessen Aktien an diese Person zu verkaufen oder sie abzulehnen. Diese Entscheidung wird auf der Hauptversammlung der Aktionäre getroffen.
Schritt 4
Es sei daran erinnert, dass die oben genannten freiwilligen oder obligatorischen Angebote bei der FSFM-Behörde eingereicht werden, bevor sie direkt an den Verkäufer der Aktien gesendet werden. Das FFMS-Gremium prüft einen solchen Vorschlag und die ihm beigefügten Unterlagen und hat das Recht, bei bestimmten Gesetzesverstößen Empfehlungen zur Fertigstellung des Vorschlags abzugeben. Für den Verkäufer von OJSC-Aktien ist es wichtig, sicherzustellen, dass das gesetzlich festgelegte Verfahren zur Einreichung von Vorschlägen korrekt durchgeführt wird, da andernfalls das Risiko der Nichtanerkennung des Kauf- und Verkaufsvorgangs von Aktien möglich ist.