Der Verkauf von geschlossenen Aktiengesellschaften (CJSC) erfolgt durch den Verkauf und Kauf ihrer Anteile. Um Aktien einer CJSC zu verkaufen, ist es erforderlich, das gesetzlich festgelegte Verfahren zur Benachrichtigung anderer Aktionäre einzuhalten. Danach müssen Sie einen Kaufvertrag für Aktien abschließen und einen Übertragungsauftrag unterzeichnen sowie Änderungen im Aktionärsregister vornehmen.
Anleitung
Schritt 1
Ein Aktionär einer CJSC, der beabsichtigt, seine Aktien an einen Dritten zu verkaufen, ist verpflichtet, dies den anderen Aktionären und der CJSC schriftlich mitzuteilen. Bereiten Sie daher Mitteilungen vor, die Ihnen mitteilen, dass Sie bereit sind, Aktien dieser CJSC zu einem bestimmten Preis und zu bestimmten Bedingungen zu verkaufen. Senden Sie diese Mitteilungen an die Aktionäre und tatsächlich an die CJSC. Sie können sie an den Namen des CJSC-Chefs adressieren, dann wird er sie selbst verteilen, obwohl in diesem Fall die Gefahr besteht, dass einige Aktionäre nicht benachrichtigt werden.
Schritt 2
Nach der Benachrichtigung der Aktionäre und der CJSC muss eine gewisse Frist verstreichen, bis diese über den Kauf Ihrer Aktien entscheiden, da ihnen ein Vorkaufsrecht zusteht. Sie haben das Recht, diese Frist selbst festzulegen, sie sollte jedoch laut Gesetz nicht weniger als 45 Tage betragen.
Schritt 3
Aktionäre müssen Ihnen innerhalb der festgelegten Frist eine schriftliche Ablehnung des Erwerbs Ihrer Aktien zusenden oder ihre Absicht zum Erwerb bekunden. Im ersten Fall haben Sie das Recht, Aktien an Dritte zu verkaufen. Nachdem Sie einen Käufer definiert haben, erstellen Sie einen Kauf- und Verkaufsvertrag für Anteile.
Schritt 4
Denken Sie daran, dass eine wesentliche Bedingung des Aktienkauf- und -verkaufsvertrags dessen Gegenstand ist. Machen Sie es daher so genau wie möglich: Geben Sie den Namen der CJSC, die Anzahl der Aktien, den Nennwert, die Kategorie, die Art, die Menge, die Emissionsnummer an. Außerdem sollte der Vertrag den Verkaufspreis der Aktien angeben. Erstellen Sie zusätzlich zum Vertrag eine Übertragungsurkunde. Er wird die tatsächliche Übertragung der Aktien bestätigen.
Schritt 5
Die Übertragung der Rechte auf Aktien erfolgt nach geltendem Recht mit der entsprechenden Eintragung in das Aktienregister. Sorgen Sie daher nach Vertragsabschluss und Unterzeichnung des Überweisungsauftrags für dessen Änderung, ansonsten verbleiben die Aktien rechtlich gesehen bei Ihnen.