Vor dem Kauf einer Immobilie im Rahmen des Hypothekendarlehensprogramms sollte ein potenzieller Kreditnehmer wissen, wie er im Falle einer Scheidung über eine an eine kreditgebende Bank verpfändete Wohnung verfügen kann.
Scheidung
Es kommt häufig vor, dass sich Ehepartner, die Immobilien mit einer Hypothek erworben haben, scheiden lassen. Die Aufteilung einer bei einer kreditgebenden Bank hypothekarisch verpfändeten Wohnung ist ein sehr schwieriges Unterfangen. Wie erfolgt die Aufteilung der Immobilien? Es gibt mehrere Möglichkeiten.
- Sie sollten die Gläubigerbank über die bevorstehende Scheidung informieren und eine Erklärung schreiben, dass einer der Ehegatten sich verpflichtet, die Hypothekenzahlungen vollständig zu leisten. Gleichzeitig verzichtet der zweite Ehegatte schriftlich auf das Eigentum an der verpfändeten Immobilie.
- Effizienter, aber auch kostspieliger ist die Möglichkeit der vorzeitigen und vollständigen Rückzahlung des Hypothekendarlehens. Nach vollständiger Veräußerung der Verbindlichkeiten gegenüber der Gläubigerbank werden die Sicherheiten von der Immobilie entfernt und die Wohnung kann verkauft und das Geld aufgeteilt werden.
- Verkauf von verpfändeten Immobilien. Dazu sollten Sie bei der Gläubigerbank einen Antrag auf Erlaubnis zum Verkauf einer Wohnung / eines Hauses stellen. Die Bank, die die Unvermeidlichkeit einer Scheidung sichergestellt hat, beauftragt den Immobilienmakler, mit dem sie eine vertragliche Beziehung hat, die hypothekarische Wohnung / Haus zu verkaufen. Ein Teil des für die Umsetzung erhaltenen Geldes wird zur Rückzahlung des Darlehens verwendet, ein Teil in Form einer Provision an die Agentur. Der Rest des Verkaufserlöses wird an die Ehegatten zurückerstattet.