Die Bestimmung des Bruttoproduktionsvolumens kann in den meisten Fällen nach der Fabrikmethode erfolgen, die die wiederholte Zählung von Zwischenprodukten ausschließt. Dieser berechnete statistische Indikator charakterisiert die Wachstumsrate der Produktion und der Arbeitsproduktivität.
Anleitung
Schritt 1
Die Bruttoproduktion eines Unternehmens ist der aggregierte Geldwert der Gütereinheiten für den Berichtszeitraum. Dabei sind die Kosten für Fertigprodukte und Halbfertigprodukte, die an seiner Herstellung beteiligt sind, nicht berücksichtigt, d.h. für den Eigenverbrauch verkauft. Diese Fakturierungsstrategie vermeidet eine erneute Fakturierung, da die Rohstoffkosten zur Gesamtsumme beitragen. In einigen Betrieben der Leicht- und Lebensmittelindustrie ist jedoch eine Doppelzählung zulässig.
Schritt 2
Diese Berechnungsmethode wird Fabrik genannt. Mit ihr lassen sich die Bruttoleistungsmenge, die im allgemeinen der marktgängigen Leistung abzüglich des Restwertes der unfertigen Arbeiten entspricht, sowie die Kosten für Restgeräte, Werkzeuge und Sondereinrichtungen ermitteln: V = TP + (HP2 - HP1) + (I2 - I1).
Schritt 3
Kommerzielle Produkte TP stellen die Gesamtkosten einer Lieferung von Waren oder Dienstleistungen dar, die zum Verkauf außerhalb des Unternehmens hergestellt werden. Dieser Wert drückt sich in den Preisen aus, zu denen die Waren je nach Einkaufsvolumen an den Verbraucher verkauft werden: Großhandel oder Einzelhandel.
Schritt 4
Die unfertigen Indikatoren NP2 und NP1 werden jeweils am Ende und am Anfang des Berichtszeitraums berechnet. Die Differenz zwischen ihnen zeigt die Kosten von Halbzeugen und Materialien, die bereits in Handelsprodukten enthalten sind, sowie Zwischenprodukten eines unfertigen Produktionszyklus. Die zweite gilt für Unternehmen, die Metallkonstruktionen herstellen, zum Beispiel Maschinenbauanlagen.
Schritt 5
Der Restwert der Instrumente I2 und I1 wird am Ende und am Anfang der Periode bestimmt. Die Liste der verwendeten Geräte und Sondergeräte ist für jeden einzelnen Betrieb genehmigt und vom zuständigen Ministerium bzw. der zuständigen Dienststelle zertifiziert.